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RI IV Lothar III. und ältere Staufer (1125-1197) - RI IV,4,4,2

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Lucius III. setzt Propst Rudolf (von Wied) (Rotholphum) im Zusammenhang mit der Trierer Doppelwahl einen peremptorischen Termin an der Kurie.

Überlieferung/Literatur

Überl.: Dep., erw. bei Arnold von Lübeck, Chronica Slavorum, ed. LAPPENBERG S. 155.

JL *15153 (zu 1184); GP X S. 142 Nr. *340 (zu 1185 in.).

Kommentar

Zum Verlauf des Trierer Wahlstreits und zu seiner Rolle in den Beziehungen zwischen Papst Lucius III. und Kaiser Friedrich Barbarossa vgl. Reg. 1224. Bei den Verhandlungen in Verona nahm die Trierer Doppelwahl breiten Raum ein. Barbarossa stellte sich ganz eindeutig auf die Seite Rudolfs, während Lucius more curiae (Gesta Treverorum continuata, ed. WAITZ S. 384) in dieser heiklen Frage eher hinhaltend taktierte, so daß eine abschließende Einigung nicht erreicht werden konnte (GP X S. 141-142 Nr. *338). Ob hierfür die inzwischen in Verona eingetroffenen Nachrichten vom gewalttätigen Vorgehen König Heinrichs VI. gegen die Anhänger Folmars (Gesta, ed. Waitz S. 384, Chronica regia Coloniensis, ed. WAITZ S. 134) ausschlaggebend waren, ist ungewiss und hängt davon ab, ob diese Ereignisse in den Spätherbst 1184 zu setzen sind (so zuletzt Baaken, Unio regni S. 228-235 [S. 89-94]) oder erst ins Jahr 1185 (so zuletzt WOLTER, Verlobung Heinrichs VI. S. 49 mit weiterer Literatur, vgl. hierzu auch CSENDES, Heinrich VI. S. 59). – Die Gesta, ed. Waitz S. 384, heben insbesondere die Rolle der Kardinäle bei Lucius' weiterem Vorgehen hervor, und es hat den Anschein, daß sich im Kardinalskollegium eine zunehmende Opposition bildete, die bestrebt war, dem nachgiebigen und entgegenkommenden Verhalten des Papstes entgegenzutreten, vgl. GP X S. 142 Nr. *339 sowie WOLTER S. 50. – Nach dem endgültigen Scheitern der Verhandlungen zwischen Papst und Kaiser, die offenbar Mitte Dezember nach einer kurzen Unterbrechung erneut aufgenommen worden waren (vgl. OPLL, Friedrich Barbarossa S. 144), zog Propst Rudolf mit Barbarossa nach Süden (vgl. OPLL, Itinerar S. 83f.), während Folmar in Verona blieb, dort weiterhin seine Sache betrieb und den Papst dazu bewegen konnte, Rudolf peremptorisch an die Kurie zu zitieren. Wann genau und mit welchen Absichten Lucius beide Parteien wieder an die Kurie berufen hat, liegt im dunkeln. Fest steht lediglich, daß Rudolf mit dem Einverständnis des Kaisers und dem Beistand von zwei Dekretisten und zwei Legisten (duos decretistas et duos legistas, Arnold von Lübeck, Chronica Slavorum, ed. LAPPENBERG S. 155) nach Verona zog, wo das Verfahren dann auch eingeleitet, jedoch keine abschließende Entscheidung gefällt wurde, vgl. dazu SCHEFFER-BOICHORST, Friedrich' I. letzter Streit S. 65f., MARTINI, Trierer Bischofswahlen S. 78f. sowie GP X S. 142 Nr. *341. – Zum weiteren Verlauf vgl. Reg. 1566.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RI IV,4,4,2 n. 1565, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1185-00-00_1_0_4_4_2_399_1565
(Abgerufen am 29.03.2024).