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RI IV Lothar III. und ältere Staufer (1125-1197) - RI IV,4,4,2

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Lucius III. erlaubt den Johannitern (fratres hospitalis sancti Johannis), ihre Brüder auf ihren Friedhöfen zu begraben und in ihren Kirchen Seelenmessen für sie zu feiern.

Originaldatierung:
Dat. Verone die 15 kal.

Überlieferung/Literatur

Überl.: Kopie 16. Jh., Marseille, Arch. dép. Bouches-du-Rhône, 56 H 68 fol. 459 (Regest) (Inventaire de Manosque von 1531).

Kommentar

Zur Überlieferung vgl. auch HIESTAND, PUU Templer und Johanniter 2 S. 21. – Laut Hiestand, Vorbemerkung zum Druck, lag diesem Regest wohl eine Ausfertigung der Urk. Ea que vobis superni conditoris zugrunde; sein Verweis auf die Urk. Lucius' III. von 1183 September 3 (Reg. 797) ist allerdings unzutreffend. In dieser Fassung des Formulars fehlt der hier erscheinende Hinweis auf die Seelenmessen, der sich jedoch in Reg. 1317 und Reg. 1413 findet, so daß das überlieferte Regest sicherlich auf eine Ausfertigung dieser Fassung zurückgeht. Die Datierung folgt der Vermutung Hiestands, daß diese Ausfertigung, in deren Überlieferung die Monatsangabe ausgefallen ist, in die Zeit um die Jahreswende 1184/1185 zu setzen ist, in der auch Reg. 1317 (1184 Dezember 12) und Reg. 1413 (1185 Januar 11) ausgestellt worden sind.

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Empfohlene Zitierweise

RI IV,4,4,2 n. 1421, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1184-12-18_8_0_4_4_2_255_1421
(Abgerufen am 29.03.2024).