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RI IV Lothar III. und ältere Staufer (1125-1197) - RI IV,4,4,2

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Lucius III. teilt Meister (Roger de Molins) und den Brüdern der Johanniter (magistro et fratribus hospitalis sancti Iohannis Iherosolimitani) auf deren Nachrichten hin mit, daß Schreiben, die von regulierten oder Weltklerikern oder Laien vom Papst erlangt werden und durch die sie in ihren Zehntrechten (und anderem, was ihnen vom Apostolischen Stuhl gewährt worden ist, gemindert werden, ohne Rechtswirkung sein sollen, wenn in ihnen nicht ihre Geltung auch für die Johanniter erwähnt wird).

Originaldatierung:
9 kal. dec.

Überlieferung/Literatur

Überl.: Kopie 16. Jh., Marseille, Arch. dép. Bouches-du-Rhône, 56 H 68 fol. 357 (Regest) (Inventaire de Manosque von 1531).

Kommentar

Zur Überlieferung vgl. auch HIESTAND, PUU Templer und Johanniter 2 S. 20. – Das überlieferte Regest gibt den Inhalt der Urk. nicht vollständig wieder, da, wie der Schreiber bemerkt, seine Vorlage am Ende beschädigt und unleserlich war; der oben eingeklammerte Teil fehlt in der Abschrift. Zweifelsfrei handelt es sich aber um eine Ausfertigung der Urk. Cum inter vos et clericos, deren Formular erst seit Herbst 1184 Verwendung fand, vgl. etwa Reg. 1285 von 1184 November 30. Als Datum wird nono kal. decembris genannt. Da aber der Ausstellungsort, zweifellos Verona, fehlt, könnte das ursprüngliche Datum auch Verona kal. dec. (1184 Dezember 1) gelautet haben, vgl. Hiestand in der Vorbemerkung zu seinem Druck.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RI IV,4,4,2 n. 1271, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1184-11-23_1_0_4_4_2_105_1271
(Abgerufen am 28.03.2024).