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RI IV Lothar III. und ältere Staufer (1125-1197) - RI IV,4,4,2

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Lucius III. gewährt Abt (Konrad) und dem Kapitel von Corvey (abbati et capitulo Corbeiensi) (D. Paderborn) auf deren Bitten das Recht, daß Häuser oder Besitzungen des Klosters, das der Jurisdiktion der Römischen Kirche untersteht, nicht ohne Zustimmung des Abts und des Kapitels vergeben werden dürfen.

Originaldatierung:
Dat. Verone pm. Hugonis SRE. notarii 3 kal. nov. ind. 3 inc. 1184 pont. a. 4.
Incipit:
Quanto specialius monasterium vestrum ad

Überlieferung/Literatur

Überl.: Kopie 18. Jh., Wolfenbüttel, Niedersächsisches StArch., IV Hs. 53 Bd. 1 p. 733.

JL †15105α; GP V,1 S. 137 Nr. †167.

Kommentar

Diese Urk. wird schon bei JL wohl zu Recht als Fälschung verdächtigt. Neben der großen, vielleicht nach dem Vorbild von Reg. 1239 gestalteten Datierung, die nicht zu einem Mandat paßt, und dem eigentümlichen Inhalt macht die alleinige Überlieferung in den Kollektaneen Falkes, der schon eine weitere Urk. (Reg. 1239) aus zwei PUU zusammengesetzt hat, dieses Stück stark verdächtig, vgl. hierzu auch den Kommentar der GP und JAKOBS, Rombeziehungen S. 63, der Reg. 955 von 1184 Januar 31 für Corbie als Vorlage für diese Fälschung annimmt. Zu Falke und seinen Fälschungen vgl. BARTELS, Geschichtsschreibung Corvey S. 156f.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RI IV,4,4,2 n. †1241, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1184-10-30_1_0_4_4_2_75_F1241
(Abgerufen am 23.04.2024).