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RI IV Lothar III. und ältere Staufer (1125-1197) - RI IV,4,4,2

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Lucius III. beauftragt Abt (Robert) von Forde (D. Exeter) und die Archidiakone (Robert fitzGille) von Totnes (D. Exeter) und von Cornwall (D. Exeter) (abbati de Forde et Toton. et Cornubie archidiaconis) mit der Untersuchung und Beilegung der Klage des Klerikers R. (R. pauper clericus), der kanonisch für die Kirche von Ham (Hamam) präsentiert und vom Diözesanbischof eingesetzt worden sei; der Kleriker H. (H. clericus) habe sich jedoch unter Verschweigen der Wahrheit apostolische Schreiben an den Bischof von Ely (Helyensem episcopum) und den Abt von Crowland (abbatem de Croilande) (D. Lincoln) verschafft, die den R. an einen acht Tagesreisen von seiner Kirche entfernten Ort zitiert hätten; der Kleriker H. habe sodann vor den delegierten Richtern behauptet, zuerst für diese Kirche präsentiert gewesen zu sein, worauf der durch zahlreiche und ergebnislose Vorladungen beschwerte R. an den Papst appelliert habe; der Papst befiehlt, da auch Bischof B(artholomäus) von Exeter (B. Exoniensis episcopus) die Aussage des R. schriftlich bestätigt habe, wonach dieser von ihm in die Kirche eingesetzt und durch die delegierten Richter in ungerechtfertigter Weise beschwert worden sei, den Rechtszustand zum Zeitpunkt der Appellation wiederherzustellen, sofern die kanonische Einsetzung des R. feststehe, dem H. Schweigen unter Ausschluß der Appellation über diese Kirche aufzuerlegen und ihn zur Übernahme der Ausgaben des R. zu verurteilen, ungeachtet der zuvor unter Verschweigen der Wahrheit an die oben genannten Richter ergangenen Schreiben; sollte einer der delegierten Richter verhindert sein, so sollen die beiden anderen das Verfahren durchführen.

Originaldatierung:
Dat. Verone.
Incipit:
Constitutus in presentia nostra R.

Überlieferung/Literatur

Druck: SINGER, Beiträge S. 233.

Kommentar

Zur Überlieferung dieser Dekretale vgl. auch HOLTZMANN, Sammlung Tanner S. 124 und CHENEY/CHENEY, Studies S. 207 und S. 310. – Der Ausstellungszeitraum ergibt sich aus der Nennung des Bischofs Bartholomäus von Exeter, der 1184 Dezember 15 starb (Handbook of British Chronology S. 225), und dem in der Sammlung Tanner genannten Ausstellungsort Verona, wo sich der Papst seit 1184 Juli 22 aufhielt, vgl. Reg. 1167. – In der Collectio Rotomagensis prima wird als Adressat nur der Abt von Forde genannt, während die Collectio Dunelmensis secunda wie auch die Sammlung Tanner neben dem Abt von Forde noch die Archidiakone von Totnes und Cornwall als Adressaten haben. – Zum bereits vorher in diesem Streit ergangenen Delegationsmandat vgl. Reg. 1322. Zur Sache vgl. CHODOROW, Dishonest Litigation S. 193 mit Anm. 34 und DUGGAN, Papal Judges Delegate S. 187f. – Die Dekretale ist in der Sammlung Walther Holtzmanns als WH 180 (KI 198) verzeichnet.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RI IV,4,4,2 n. 1323, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1184-07-22_2_0_4_4_2_157_1323
(Abgerufen am 28.03.2024).