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RI IV Lothar III. und ältere Staufer (1125-1197) - RI IV,4,4,2

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(Lucius III.) beauftragt Bischof B(artholomäus) von Exeter (und weitere Richter) (B. Exon. episcopo) mit der Untersuchung und Beilegung des Streits zwischen Abt R(oger) von Abingdon (D. Salisbury), dem Kleriker Wilhelm und dem Priester Jordan de Turri (inter R. abbatem Abbend. et Willelmum clericum et Jordanum de Turri clericum) um die Kirche von Shellingford (ecclesia de Schalingeford), die Wilhelm aus den Händen des Abts innehatte und die Priester Jordanus als Kapelle der Mutterkirche von Stanford-in-the-Vale (Stanford) beansprucht.

Überlieferung/Literatur

Überl.: Dep., erw. im undatierten Schreiben des Bischofs Jocelin von Salisbury an die Bischöfe Balduin von Worcester, Robert Foliot von Hereford und Prior Roger von Llanthony (D. Worcester) (KEMP, EEA 18: Salisbury 1078-1217 S. 31-32 Nr. 44).

Kommentar

Bischof Jocelin von Salisbury teilt den Adressaten in seinem Schreiben mit, daß Shellingford Mutterkirche gewesen sei, wie er dies bereits anderen vom Papst delegierten Richtern (iudicibus delegatis quibus causa hec a domino papa commissa fuit) geschrieben habe. Dieses an andere vom Papst delegierte Richter gesandte Schreiben ist in der einzigen überlieferten Fassung jedoch nicht an mehrere Adressaten, sondern nur an Bischof Bartholomäus von Exeter gerichtet (KEMP, EEA 18: Salisbury 1078-1217 S. 31 Nr. 43), weshalb offenbleiben muß, ob nicht noch weitere Ausfertigungen dieses Schreibens an unbekannte Mitdelegaten ergangen sind. Daß diese Amtshilfe die Durchführung einer päpstlichen Delegation betraf, geht aus dem Schreiben an den Bischof von Exeter allerdings nicht hervor. Offenbar konnte durch diese vielleicht noch von Alexander III. vorgenommene Delegation keine Entscheidung herbeigeführt werden, und Lucius mußte den Streit erneut den von Jocelin in seinem Schreiben genannten Richtern übergeben, vgl. Reg. 1216. Die Datierung ergibt sich aus dem in Folge der zweiten Delegation ergangenen Urteil von 1184 Oktober 11.

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Empfohlene Zitierweise

RI IV,4,4,2 n. 1215, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1181-10-11_1_0_4_4_2_49_1215
(Abgerufen am 29.03.2024).