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RI IV Lothar III. und ältere Staufer (1125-1197) - RI IV,4,4,2

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Lucius III. bestätigt Propst (Roger), Dekan (Matthäus) und dem Kapitel von Arras (preposito, decano et capitulo Atrebaten.) gemäß dem jüngst auf dem (3.) Laterankonzil erneuerten Verbot, wonach es ihren Bischöfen nicht erlaubt ist, über den Hausrat ihrer Wohnung testamentarisch zu verfügen oder ihn zu mindern und kirchlichen Besitz an Verwandte und Hausgenossen zu verteilen; bekräftigt ihre Statuten, nach denen ihr Propst bei Vakanz des Bischofssitzes Haus und Einkünfte des Bischofs verwahrt und ohne Rat zweier Kanoniker, die dazu vom Kapitel bestellt sind, nicht darüber verfügen kann; bekräftigt ihre Gewohnheit, nach der die Residenten, wenn sie mit Erlaubnis auf Pilgerschaft oder zum Studium abwesend sind oder an der Römischen Kurie weilen, ihre Präbende ungekürzt, Auswärtige in diesen Fällen nicht mehr als die Hälfte erhalten und, falls sie in der Stadt sind, auch bei der Verteilung von Brot und Wein nichts bekommen, wenn sie nicht wenigstens einmal täglich am Gottesdienst teilnehmen; bestätigt die Urk. Alexanders (III). über die tägliche Verteilung von Geld.

Incipit:
Commissa nobis omnium ecclesiarum sollicitudo

Überlieferung/Literatur

Überl.: Kopie 13. Jh., Paris, Bibl. nat., Ms. lat. 9930 fol. 9-9' Nr. 16 (Livre blanc du chapitre d'Arras, STEIN Nr. 214, Répertoire des microfilms S. 153 Nr. 45501, ohne Datum).

LOISNE, Cartulaire Arras S. 47 Nr. 65; RAMACKERS, PUU Frankreich 3 S. 202-203 Nr. 147.

JL 15156; Nouv. WAUTERS 2524 Nr. 6035.

Kommentar

Zur Überlieferung vgl. auch RAMACKERS, PUU Frankreich 3 S. 6. – Die erwähnte Urk. Alexanders III. ist verloren. Falls der nicht namentlich genannte Dekan Matthäus gemeint gewesen ist, der frühestens 1184, vielleicht aber erst 1185 Juni 16 gestorben ist, würde sich daraus der terminus ante quem für den Ausstellungszeitraum ergeben, denn sein Nachfolger Peter wird erstmals 1186 erwähnt, vgl. BERGER, Archidiacres S. 516. – Zur genannten Bestimmung des 3. Laterankonzils can. 15 vgl. TANNER, Decrees 1 S. 219.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RI IV,4,4,2 n. 2122, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1181-00-00_179_0_4_4_2_956_2122
(Abgerufen am 24.04.2024).