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RI IV Lothar III. und ältere Staufer (1125-1197) - RI IV,4,4,1

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Lucius III. schreibt den Erzbischöfen und Bischöfen, in deren Diözesen Leute der Brüder von St-André-en-Gouffern wohnen (archiepiscopis et episcopis, in quorum parrochiis homines fratrum sancti Andree de Gufer vel de Bosco consistunt), er habe gehört, daß Priester ihrer Diözesen von den sterbenden Leuten dieses Klosters und von denen dazugehörender Klöster die Hälfte oder den dritten Teil ihrer Habe forderten und sonst nicht die Totenmesse feiern und sie beerdigen wollten; befiehlt ihnen deshalb, allen Priestern ihrer Diözesen bei Androhung des Verlustes von Amt und Gut strengstens zu verbieten, von diesen Leuten und von anderen für Obsequien und Begräbnis etwas zu fordern, es sei denn, was ihnen durch den letzten Willen oder von den Verwandten freiwillig übertragen wurde, und Zuwiderhandelnde solange unter Ausschluß der Appellation von Amt und Gut zu suspendieren, bis sie die erpreßten Güter restituieren und daher bei ihm oder seinen Nachfolgern Erbarmen finden.

Originaldatierung:
Dat. Velletri 7 id. mar.
Incipit:
Audivimus et audientes non potuimus

Überlieferung/Literatur

Überl.: Orig., Caen, Arch. dép. Calvados, H 6531 (ancienne cote 17). Druck: Ramackers, PUU Frankreich 2 S. 323-324 Nr. 226. Reg.: JL 14727 (zu 1182-1183 März).

Kommentar

Zur Überlieferung vgl. auch Ramackers, PUU Frankreich 2 S. 30. – Vgl. auch Reg. 521 mit dem gleichen Formular.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RI IV,4,4,1 n. 515, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1183-03-09_1_0_4_4_1_515_515
(Abgerufen am 19.04.2024).