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RI IV Lothar III. und ältere Staufer (1125-1197) - RI IV,4,4,1

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Lucius III. teilt Erzbischof Peter von Compostela (Petro Compostel. archiepiscopo) aufgrund von dessen Bericht mit, daß er dem Bischof (Alvaro) von Lissabon (Vlixbonensis episcopus) befohlen habe, den Erzbischof aufzusuchen und ihm als seinem Metropoliten die Obödienz zu leisten; weiterhin habe er dem Elekten (Pelagius) von Évora (Elborensis electus) befohlen, bei ihm um die Bestätigung seiner Wahl nachzusuchen; der Papst befiehlt dem Erzbischof von Compostela, dessen Wahl, sofern keine kanonischen Hinderungsgründe entgegenstehen, zu bestätigen und die Weihe vorzunehmen; sollte der Elekt nicht innerhalb der nächsten vier Monate um die Bestätigung seiner Wahl bitten oder nicht die Weihe erhalten, so soll der Erzbischof die Wahl kassieren; der Papst befiehlt, die Maßnahmen, die der Erzbischof gegebenenfalls gegen den Elekten wegen dessen Inobödienz verhängen wird, zu beachten.

Originaldatierung:
Dat. Velletri 15 kal. iul.
Incipit:
Ad aures nostras te significante

Überlieferung/Literatur

Überl.: Kopie, Compostela, Arch. cap., Tumbo B fol. 245. Druck: López Ferreiro, Historia Compostela 4 App. S. 169-170 Nr. 61 (zu 1182-1183 Juni 17). Reg.: – .

Kommentar

Die Angabe zur Überlieferung in Compostela ließ sich nicht überprüfen und erfolgt nach López Ferreiro, Historia Compostela 4 App. S. 169-170 Nr. 61. – Vgl. hierzu die Mandate Lucius' III. an den Elekten von Évora (Reg. 265) und an den Bischof von Lissabon (Reg. 266) vom gleichen Tag.

 

Verbesserungen und Zusätze (2018):

Das Mandat ist jetzt aus der Kopie 14. Jh., Compostela, Arch. cap., Tumbo B fol. 245-245, gedruckt bei GONZÁLEZ BALASCH, Tumbo B S. 570-571 Nr. 298.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RI IV,4,4,1 n. 267, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1182-06-17_3_0_4_4_1_267_267
(Abgerufen am 18.04.2024).