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RI IV Lothar III. und ältere Staufer (1125-1197) - RI IV,4,4,1

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Lucius III. beauftragt Bischof Johannes (von Oxford) von Norwich (Iohanni episcopo Norwicensi) aufgrund der Klage des Magisters Stephan von Blois (magister Stephanus Blesensis), wonach dieser für den Magister G. de Insula (magistro G. de Insula) bei dessen Abreise aus Bologna eine Bürgschaft über fünf Mark Sterling übernommen habe und nun von dessen Gläubigern bedrängt werde, den Magister G. zur Ablösung seiner Schulden oder, sollte er seine Schuld leugnen, zur Leistung eines Kalumnieneides zu zwingen, wobei eine dem Recht widersprechende Gewohnheit dem nicht entgegenstehen soll, oder gegebenenfalls von den Bologneser Richtern (iudicibus Bononiensibus) Zeugenaussagen einholen zu lassen; sollte der G. seiner Vorladung nicht Folge leisten, so solle er ihn von seinem Benefizium suspendieren und die Einkünfte zur Begleichung seiner Schulden verwenden.

Originaldatierung:
Dat. Rome.
Incipit:
Constitutus apud nos dilectus filius

Überlieferung/Literatur

Überl.: – . Druck: Chodorow/Duggan, Decretales ineditae saeculi XII S. 113-114 Nr. 66. Reg.: – .

Kommentar

Das Ausstellungsdatum läßt sich lediglich durch den Ausstellungsort Rom auf den Zeitraum 1181 November 2-1182 März 11 eingrenzen. Zur möglichen Identifizierung des Magisters G. de Insula mit dem öfters in Urkk. König Heinrichs II. von England erscheinenden Magister Walter de Insula vgl. Chodorow/Duggan, Decretales ineditae saeculi XII im Kommentar zum Druck. Vgl. dazu auch die ähnlich gelagerten Mandate Lucius' III. Reg. 48 und Reg. 178, in dem ebenfalls ein Magister Stephan als Bürge erscheint. Ob der dort genannte Magister Stephan mit dem hier genannten Magister Stephan von Blois identisch ist oder nicht eher mit dem Kanonisten Stephan von Tournai zu identifizieren ist, wie dies Landau, Bürgschaft S. 304 und S. 309-312 vermutet, muß offenbleiben. Zur Sache vgl. Duggan, Papal Judges Delegate S. 191 f. Das Stück trägt in der noch unveröffentlichten Sammlung Walther Holtzmanns die Nr. 161.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RI IV,4,4,1 n. 179, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1182-03-11_2_0_4_4_1_179_179
(Abgerufen am 20.04.2024).