Regestendatenbank - 201.916 Regesten im Volltext

RI IV Lothar III. und ältere Staufer (1125-1197) - RI IV,4,4,1

Sie sehen den Datensatz 140 von insgesamt 1186.

Lucius III. nimmt Abt Gregor von Notre-Dame zu Thenailles und dessen Brüder (Gregorio abbati sancte Marie Thenoliensis eiusque fratribus) auf deren Bitten in den päpstlichen Schutz, bestätigt die Benediktinerregel und die Institution der Prämonstratenser, den genannten Besitz sowie die Schenkungen erwähnter Personen, befreit sie vom Zehnten für Neubrüche bei Eigenbau und für Tierfutter, gewährt das Aufnahmerecht, verbietet, das Stift nach abgelegter Profeß unerlaubt zu verlassen, gestattet den Gottesdienst bei Interdikt, gewährt das Präsentationsrecht, untersagt, wegen Chrisma, Heiligem Öl, Konsekrationen und Ordinationen sowie für die Einsetzung des Abtes irgendwelche Forderungen an sie zu richten, verbietet die Entfremdung ihrer Güter ohne Zustimmung des Kapitels, erklärt in anderer Form erfolgte Veräußerungen für ungültig, untersagt die Leistung von Bürgschaften durch ihre Kanoniker ohne Zustimmung von Abt und Kapitel sowie die vom Kapitel nicht genehmigte Kreditaufnahme außer bei offensichtlichem Nutzen und entbindet den Konvent von der Haftung, wenn solche Geschäfte ohne ihn getätigt wurden, gewährt ihnen Zeugnisrecht in eigener Sache sowie die freie Sepultur, gebietet Frieden und verbietet Verbrechen in ihren Klausuren und Grangien.

Originaldatierung:
Dat. Lat. pm. Alberti SRE. presb. card. et cancellarii 14 kal. mar. ind. 15 inc. 1181 pont. a. 1.
Incipit:
Religiosam vitam eligentibus apostolicum convenit

Überlieferung/Literatur

Überl.: Kopie 18. Jh., Paris, Bibl. nat., Coll. de Picardie 258 fol. 67-68'; Kopie 18. Jh., Paris, Bibl. nat., Coll. de Picardie 267 fol. 217-218. Drucke: Piette, Thenailles S. 10-13 Nr. 14; Ramackers, PUU Frankreich 4 S. 407-409 Nr. 255 (Teildruck). Reg.: JL 14588.

Kommentar

Vgl. zur Überlieferung auch Ramackers, PUU Frankreich 4 S. 50 f. – Vgl. zum Empfänger Ardura, Abbayes de l'ordre de Prémontré S. 524 ff.

Nachträge

Nachtrag einreichen
Einreichen
Empfohlene Zitierweise

RI IV,4,4,1 n. 140, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1182-02-16_1_0_4_4_1_140_140
(Abgerufen am 29.03.2024).