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RI IV Lothar III. und ältere Staufer (1125-1197) - RI IV,2,4

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Friedrich verwendet sich gemeinsam mit Markgraf Otto von Meißen bei Bischof Martin von Meißen zu Gunsten des Burchard Kitlitz, der trotz der Verurteilung seines Bruders Konrad wegen diverser Eingriffe in den Besitz der Meißener Kirche durch ein in Anwesenheit des Kaisers gefälltes (Hofgerichts-)Urteil (vgl. Reg. 3099) diese Übergriffe weiterhin fortgesetzt hat, vom Bischof deswegen exkommuniziert worden ist und sich davon auch bei Papst Urban (III.), dem dies in Verona mitgeteilt worden war, nicht hat lösen können. Bischof Martin spricht ihn darauf von der Exkommunikation frei.

Überlieferung/Literatur

Erwähnt in der Urkunde Bischof Martins von Meißen von (1187 August), Worms, ed. Posse, CD. Sax. reg. I/2, 366 no 529; vgl. auch Scheffer-Boichorst, Streit mit der Kurie, 242 nach Reg. 93; Stumpf 4483.

Kommentar

Aus dem Text der Bischofsurkunde geht hervor, dass Burchard Kitlitz nach der Intervention des Kaisers und des Meißener Markgrafen weiterhin gegen die Meißener Kirche vorging und dann abermals vom Bischof exkommuniziert wurde.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RI IV,2,4 n. 3100, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1187-08-00_3_0_4_2_4_525_3100
(Abgerufen am 19.04.2024).