RI IV Lothar III. und ältere Staufer (1125-1197) - RI IV,2,4
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Papst Urban (III.) teilt Erzbischof (Wichmann) von Magdeburg in Beantwortung des an ihn gerichteten Schreibens (Reg. 3041) mit, er habe den Kaiser bereits mehrfach zur Rückstellung der vom Reich okkupierten Besitzungen der Kirche aufgefordert, bislang aber keine befriedigende Antwort darauf erhalten. Er bittet ihn, falls der Erzbischof Gelegenheit zu einem persönlichen Gespräch mit dem Kaiser haben sollte, bei diesem für ihn einzutreten (mandantes, quatinus, cum ad partes illas accesserit in quibus eius alloquio tua fraternitas potiatur, suadere sibi et consulere non obmittas).
Überlieferung/Literatur
MG. Const. 1, 448 no 317; Jaffé-L. 15.534.
Kommentar
In den Ann. Pegav., MG. SS XVI, 265, heißt es zum Jahr 1187, dass die kaiserlichen Legaten, die Friedrich zu Ende des Vorjahres an die Kurie gesandt hatte (siehe Reg. 3043), ohne Frieden vom Papst zurückgekehrt wären, nachdem gegen den Herrscher wegen Entfremdung der Spiritualien eine Sentenz gefällt worden sei. Dies kann in dieser Form kaum zutreffen, da der Papst weiterhin Verhandlungen mit dem Kaiser führte, vgl. dazu Giesebrecht – Simson, Kaiserzeit VI, 158 und 660 f., und insbesondere Kauffmann, Die italienische Politik Kaiser Friedrichs I. (Greifswalder Abhandlungen zur Gesch. d. Mittelalters 3, 1933) 174 ff. (Exkurs 4).
Nachträge
Empfohlene Zitierweise
RI IV,2,4 n. 3054, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1187-02-19_1_0_4_2_4_478_3054
(Abgerufen am 24.04.2024).