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RI IV Lothar III. und ältere Staufer (1125-1197) - RI IV,2,4

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In die Hände Kaiser Friedrichs übergeben die Grafen Otto von Allerheim (Alreheim) und Hartmann der Jüngere von Lobdeburg sowie dessen Bruder, der Kleriker Otto, das bereits früher von Otto selbst und dem gleichnamigen Vater Hartmanns von Lobdeburg vor König Konrad (III.) in Würzburg als Gründungsausstattung für das Kloster Eußerthal dem Zisterzienserorden übertragene Allod, dessen Grenzen im Detail angegeben werden. Der Kaiser überträgt es seinerseits in Gegenwart und unter dem Zeugnis Erzbischof Dietrichs (Tirrici) von Besançon, der Bischöfe Heinrich von Straßburg und Heinrich von Basel, des Elekten Berthold von Naumburg, der Markgrafen Dedo (der Lausitz) und Otto von Mähren (Merheren), der Grafen Albert von Dagsburg und Heinrich von Wettin, des Burggrafen Burchard von Querfurt (Querenuorth) und Egelolfs von Irslingen (Vrselingen) an Abt Becelin von Eußerthal und die Brüder dieses Zisterzienserklosters.

Überlieferung/Literatur

Erwähnt in D.953 (Reg. 3026); vgl. auch Dobenecker, Reg. Thur. 2, no 744 sowie Stumpf nach 4467.

Kommentar

Die hier erwähnte Übertragung vor Konrad III. erfolgte im Jahre 1150, vgl. dazu schon oben Reg. 52. – Die zeitliche Einordnung ergibt sich zweifelsfrei aus dem Hinweis, dass dies während des jüngst vergangenen Aufenthalts in Mülhausen (Nuper quoque … apud Mulehusen …) geschah. – Hier liegt ein höchst interessanter Beleg für eine mehrstufige Rechtshandlung vor (vgl. auch Reg. 3025), die erst mit Reg. 3026 endgültig beurkundet wurde.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RI IV,2,4 n. 3018, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1186-08-27_3_0_4_2_4_442_3018
(Abgerufen am 28.03.2024).