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RI IV Lothar III. und ältere Staufer (1125-1197) - RI IV,2,4

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Papst Urban (III.) antwortet Kaiser Friedrich auf dessen an ihn gerichtetes Schreiben (Reg. 2994): Über die im kaiserlichen Auftrag gesetzten Maßnahmen des Sohnes des Kaisers, König Heinrichs (VI.), bei der Unterwerfung des Patrimonium beati Petri führt er Klage, da Heinrich das Land der Kirche nicht verteidige, sondern unterdrücke und auch von im kirchlichen Besitz befindlichen Städten, namentlich Narni, Viterbo und Perugia, das Fodrum und andere indebita servicia eintreibe. Dass der Kaiser den Umgang mit den exkommunizierten Novaresen meide, wird begrüßt. Gegen die Vorwürfe, er habe zu Gunsten der Cremonesen, gegen die der Kaiser vorgehe, Maßnahmen gesetzt, weist er darauf hin, dass er niemals auf die Bitten der bei ihm erschienenen Cremonesen, ihre Stadt in den päpstlichen Schutz zu nehmen, eingegangen sei, vielmehr Bischof S(icard) von Cremona schriftlich beauftragt habe, für die Wiederherstellung des Friedens zu wirken. Er habe auch den Bischöfen oder Städten der Lombardei nicht verboten, an der kaiserlichen Heerfahrt gegen Cremona teilzunehmen, wiewohl er dies bei den Bischöfen, deren Kirchen auch durch kaiserliche Privilegien vor neuen Belastungen geschützt seien, durchaus hätte tun können. Einigen habe er allerdings geboten, bei dem Feldzug die Kirchengüter der Diözese Cremona zu schonen. Sollten dem Kaiser anders lautende päpstliche Schreiben vorliegen, so möge er sie ihm (dem Papst) zur Überprüfung zusenden. Er führt Klage über angeblich vom Kaiser in den Diözesen Turin und Ivrea eingesetzte kaiserliche Ministerialen, die die dortige Geistlichkeit mit ungerechten Abgaben belasten und vor das weltliche Gericht laden (ecclesiasticos viros indebitis exactionibus et molestiis praegravantes eos ad seculare iudicium pertrahunt et suis compellunt iussionibus obedire), das Vorgehen des kaiserlichen Sohnes wie auch Bertholds (von Hohkönigsburg, des Reichslegaten für Italien) gegen die Kirchen Tusziens, ebenso das des Herzogs (Konrad) von Spoleto gegen die geistlichen und weltlichen Rechte der Kirchen und auch das seines (= Heinrichs VI.) Ministerialen Walter in der Mark Tuszien. Er fordert ihn auf, diese Missstände abzustellen. Für den Fall des Eingehens auf seine Forderungen habe er ihm (= dem Kaiser) schon früher durch Boten sein Wohlwollen in Aussicht gestellt, und die Überbringer dieses Schreibens, Subdiakon Alexander und der Mailänder (Dom-)Kanoniker Magister O., werden ihm dies in seinem Auftrag noch ausführlicher darlegen.

Überlieferung/Literatur

MG. Const. 1, 441 no 314; Jaffé-L. 15.634.

Kommentar

Vgl. dazu Giesebrecht – Simson, Kaiserzeit VI, 131 ff. – Bei dem königlichen Ministerialen und (Amts-)Grafen Walter, der in der Mark Tuszien im Sinne des Reiches agierte, dürfte es sich um den schon 1177 (vgl. oben Reg. 2242) nachweisbaren Grafen Walter von Fano gehandelt haben, vgl. zu ihm die Hinweise bei Haverkamp, Herrschaftsformen, 231 Anm. 269.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RI IV,2,4 n. 3001, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1186-06-18_1_0_4_2_4_425_3001
(Abgerufen am 19.04.2024).