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RI IV Lothar III. und ältere Staufer (1125-1197) - RI IV,2,4

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Friedrich führt in einem eingehenden Bericht Klage über das treulose Verhalten der Cremonesen. Dabei führt er als Klagepunkte im Einzelnen sein im Cremoneser Interesse unternommenes Vorgehen gegen Crema (vgl. Regg. 740 ff.) ebenso an wie den auf dem feierlichen Hoftag zu Würzburg gewährten Nachlass des festgesetzten Regalienzinses (vgl. Reg. 1474), die erlittenen Widrigkeiten während seines (4.) Italienzuges (1167/68), darunter die Cremoneser Mithilfe bei der Wiedererrichtung von Mailand und beim Abfall der Stadt Lodi vom Reich sowie die Absperrung des Monte Bardone auf seinem Rückzug von Rom (vgl. Regg. 1643, 1663 und 1718), deren Mitwirken bei der Gründung der nunmehr Caesarea (= Alessandria) genannten Stadt (vgl. Reg. 1785), den Anschlag des Wazo von Crema auf sein Leben während der Belagerung von Alessandria (vgl. Reg. 2128), deren Erpressungsversuch anlässlich seines Aufenthalts zu Sant’Agata zu Cremona vor dem Frieden von Venedig (vgl. Reg. 2212) und deren (erst kürzlich geschehenes) Vorgehen gegen die Cremasken während seiner Aufenthalte in Lodi (Reg. 2851) und in Piacenza (Reg. 2854). Er erklärt, sich nicht mehr an die ihnen früher gegebenen Zusagen gebunden zu fühlen, und schätzt den Schaden, für den er Ersatz zu fordern berechtigt ist, auf 300.000 Mark. – Aufzeichnung über eine Anklage, die vor dem kaiserlichen Hofgericht erhoben wurde, um die Verhängung der Reichsacht über Cremona (vgl. Reg. 2897) zu erwirken. Post gestatam Rome.

Incipit:
Post gestatam Rome.
Schreiber:
Aufzeichnung über eine Anklage, die vor dem kaiserlichen Hofgericht erhoben wurde, um die Verhängung der Reichsacht über Cremona (vgl. Reg. 2897) zu erwirken

Überlieferung/Literatur

Kop.: Formlose Niederschrift im Staatsarchiv zu Cremona, Arch. segr. dipl. perg. no 1918 (B). Drucke: Böhmer, Acta imp., 756 no 1062 (zu 1185 Februar); MG. Const. I, 426 no 302 (zu 1185 Februar); Falconi, Carte Cremonesi III, 434 no 625 (zu 1185 März – 1186 Juni 8); MG.DF.I.895 (zu 1185 Januar 17 – Juli). Regg.: Astegiano, CD. Cremonae 1, 160 no 411 (zu 1185 Juli); Stumpf 4408 (zu 1185 Februar).

Kommentar

Hinsichtlich der Datierung muss – entgegen den Angaben in der Diplomata-Ausgabe – der im Text erwähnte Aufenthalt in Piacenza am 21. Januar 1185 (Regg. 2852, 2853 und 2854), nicht der zum 17. Januar 1185 bezeugte Aufenthalt in Lodi (Reg. 2851), als terminus post quem gelten, als terminus ante quem die Verhängung der Reichsacht über Cremona (Reg. 2897); die Verschlechterung des Verhältnisses des Staufers zu Cremona wird auch in den Ann. Cremonenses, MG. SS XXXI, 6, erwähnt.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RI IV,2,4 n. 2896, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1185-07-10_3_0_4_2_4_319_2896
(Abgerufen am 29.03.2024).