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RI IV Lothar III. und ältere Staufer (1125-1197) - RI IV,2,4

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Friedrich ist über die peremptorische Vorladung des Elekten Rudolf von Trier an die Kurie erzürnt, lässt diesen dann aber dennoch unter Begleitung von zwei Dekretisten und zwei Legisten ziehen. Eine Entscheidung im Trierer Wahlstreit kommt jedoch nicht zu Stande. Rudolf kehrt abermals zum Kaiser zurück, Folmar verbleibt bei Papst Lucius (III.). In der Folge fasst der Papst wegen des gewaltsamen Eingreifens König Heinrichs (VI.) zu Gunsten Rudolfs den Beschluss, Folmar zu weihen, worauf der Kaiser durch Boten mit dem Abbruch der Beziehungen droht.

Überlieferung/Literatur

Arnoldi Chron. Slavorum l. III cap. 11, MG. SS XXI, 155 f., vgl. dazu auch Baaken – Schmidt, Papstregesten 1124–1198, Teil 4/Lfg. 2: 1184–1185, no 1565.

Kommentar

Einem Erscheinen Rudolfs an der Kurie hatte der Kaiser jedenfalls noch im Herbst 1184 zu Verona zugestimmt (Regg. 2801, 2808 und 2848 [Nennungen als Zeuge]). – Die zeitliche Einordnung wurde nach der Nennung Rudolfs in DF.I. 892 (Reg. 2848) vorgenommen. Inwieweit die Weihe Folmars tatsächlich noch von Lucius III. ins Auge gefasst wurde – sie fand dann am 1. Juni 1186 durch Urban III. statt (vgl. unten Reg. 2992) –, muss offen bleiben; zur Eskalation der Situation vgl. Reg. 2849.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RI IV,2,4 n. 2850, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1185-01-17_2_0_4_2_4_272_2850
(Abgerufen am 19.04.2024).