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RI IV Lothar III. und ältere Staufer (1125-1197) - RI IV,2,4

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Erzbischof Philipp von Köln legt, gestützt auf kaiserliche wie eigene Amtsgewalt (domini imperatoris auctoritate freti et nostra) und unter Zustimmung der beiden Parteien, die Streitigkeiten zwischen der Kirche von Nivelles und dem Kloster Villers hinsichtlich der Auslegung einer Urkunde bei, wobei die Rechte des Klosters im Zusammenhang mit der Teilnahme an Gerichtssitzungen und im Hinblick auf die Allmende Regelung finden sowie die Vorgangsweise bei Beschuldigungen von Angehörigen des Klosters wegen Holzfrevels festgelegt und die Neuvermessung des in der Urkunde angeführten Landbesitzes betreffs allfälliger Erhöhung oder Verminderung des davon zu leistenden Zinses angeordnet werden. Nennung lokaler Zeugen.

Überlieferung/Literatur

Urkunde Erzbischof Philipps von Köln, ed. Wauters, Compte rendu de la commission royale d’histoire 4/7 (Brüssel 1880) 370 no 29; vgl. Knipping, Reg. Köln 2, no 1223 sowie Diestelkamp – Rotter, Urkundenregesten 1, 378 no 480 (irrig zu 1185).

Kommentar

Friedrich hatte seiner Verwandten, Äbtissin Berta von Nivelles, zwei Jahre zuvor, am 23. Mai 1182, ein Diplom (D. 826 = Reg. 2658) ausstellen lassen.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RI IV,2,4 n. 2759, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1184-05-11_1_0_4_2_4_180_2759
(Abgerufen am 24.04.2024).