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RI IV Lothar III. und ältere Staufer (1125-1197) - RI IV,2,4

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Friedrich und seine Söhne, König Heinrich (VI.) und Herzog Friedrich von Schwaben, empfangen in äußerst wohlwollender Weise den schon zuvor in Angelegenheit seiner Bemühungen um Erwerbung der Gebiete seines Oheims, des Grafen von Namur und Luxemburg, an den Hof geladenen Grafen Balduin (V.) von Hennegau, der mit umfassendem Gefolge – namentlich angeführt werden Rainer von Jauche (Jacea), der allerdings auf der Anreise in Neu-Hornbach erkrankt und stirbt, Eustachius der Ältere von Rœulx (Ruez) und dessen gleichnamiger Sohn, Otto von Trazegnies (Osto de Trasiniis), Nikolaus von Barbençon (Barbencione), Almannus von Prouvy (Provi), Rainer von Trith, Hugo von Croix-les-Rouveroy (Croiz), Goswin von Thulin, Walter von Steenkerque (Stankirca), Johannes Cornu und Nikolaus le Moine (Monachus) – und einem befürwortenden Schreiben des auf der Reise an den Hof aufgesuchten Grafen (Heinrich) von Namur (siehe dazu Reg. 2751) erscheint. Im Auftrag des Kaisers wird dem Hennegauer dabei von Trier nach Hagenau und danach wieder zurück nach Trier durch seinen Verwandten, (Graf) Simon von Sponheim, das Geleit gegeben. Die Bitte des Hennegauer Grafen wird gewährt, und der Kaiser legt als Termin für die endgültige Fixierung der Angelegenheit das Pfingstfest (Mai 20), und zwar den Hoftag zu Mainz fest, wo die Söhne des Kaisers die Ritterwürde erhalten sollen und am Tag nach der Oktav des Pfingstfestes (Mai 28) zu Ingelheim ein Turnier stattfinden soll. Der Graf sagt zu, sowohl zum Hoftag wie auch zum Turnier zu erscheinen.

Überlieferung/Literatur

Gislebert von Mons, ed. Vanderkindere, 151 f. (zu 1183); vgl. B.-Baaken Reg. 2b.

Kommentar

Siehe dazu oben Reg. 2743 und unten Reg. 2764. – Sowohl in der älteren Edition des Gislebert von Mons (MG. SS XXI) wie auch in der von Vanderkindere wird das Datum des Aufenthalts in Hagenau (dominica Letare Jherusalem) irrig mit März 27 (dies trifft für das Jahr 1183, nicht aber für das Jahr 1184 zu) aufgelöst. Wenn es sich in Gisleberts Ausführungen nicht um eine Art von Vorgriff auf den Ablauf des Mainzer Pfingstfestes handelt, müssen wir von monatelangen Vorbereitungen sowie Planungen für dieses Großereignis ausgehen, siehe dazu auch Reg. 2753.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RI IV,2,4 n. 2752, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1184-03-11_3_0_4_2_4_173_2752
(Abgerufen am 28.03.2024).