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RI IV Lothar III. und ältere Staufer (1125-1197) - RI IV,2,4

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Friedrich nimmt die Leute von Caesarea am Ufer des Tanaro (homines de Cesaria, que posita est super ripam Tanaris = Alessandria) unter folgenden Bedingungen in seine Gnade auf: Alle männlichen und weiblichen Einwohner werden die Stadt verlassen und außerhalb derselben verweilen, bis sie der Bote des Kaisers wieder in die Stadt hineinführt und ihnen diese kraft kaiserlicher Autorität zurückstellt. Der Kaiser gründet die Stadt aus sieben Orten, nämlich Gamondo (heute: Castellazzo Bormida), Marengo, Bergoglio, Roboreto (auch: Rovereto), Solero, Villa del Foro und Oviglia sowie unter Einbeziehung von 40 Familien aus Quargnento, (in einem fingierten Akt neu) und verleiht ihr den Namen Caesarea (Cesaria); er wird den Zoll der Tanarobrücke, weitere Rechte (pedagium civitatis et cureiam [sic!] rerum venalium) und alle Regalien und Besitzungen außerhalb der Stadt, die die Markgrafen (von Montferrat) vom Reich innehatten, für sich behalten. Alle männlichen Bewohner der Stadt zwischen 14 und 70 Jahren werden dem Kaiser und seinem Sohn, König Heinrich (VI.), den Treueid leisten und (nur) gemäß dem Befehl des Kaisers und seines Boten Frieden schließen und Krieg führen. Den Treueid werden sie alle fünf Jahre erneuern, und sie werden auch den Boten des Kaisers, der inner- und außerhalb der Stadt die Einkünfte des Kaisers einzutreiben hat, aufnehmen. Dieser Bote wird das Geleitrecht und die Aufsicht über Waisen und Minderjährige innehaben, Appellationen werden vor ihm behandelt werden und Duelle, die vor den Konsuln vereinbart werden, werden in seiner Gegenwart und der der Konsuln auszutragen sein. Der Kaiser sieht den Leuten von Caesarea die Angriffe (auf das Reich) nach, gewährt ihnen und ihren Anhängern, namentlich den Leuten von Cassine und Belmonte, seine Gnade und verleiht Caesarea den Rang einer Stadt. Er wird ihnen Konsuln geben, die die Stadt zu bewahren und zur Ehre des Reiches zu regieren schwören werden, das Gericht in der Stadt und die Gewohnheitsrechte ausüben und Verbrechen bestrafen werden. Der Kaiser wird seine Verbündeten in der Nachbarschaft von Ceasarea, nämlich Pavia, Tortona, Asti, Acqui, Alba, Casale Monferrato, die Markgrafen von Vasto, von Bosco Marengo und von Occimiano, durch Eid zur Hilfeleistung gegenüber Caesarea und im Gegenzug Caesarea ebenso zur Hilfeleistung gegenüber diesen verpflichten. Er wird die Stadt in seiner unmittelbaren Herrschaft behalten und keine Herrschaft von Markgrafen über sie zulassen. Die Wahl der Konsuln wird jährlich von der Kommune durchgeführt werden, und sie werden das Konsulat jährlich vom Kaiser oder dessen Sohn, dem König, empfangen, falls diese in Italien weilen; falls keiner von beiden in Italien weilt, werden sie die Investitur jährlich von Seiten des Boten des Kaisers erhalten, ohne dafür bezahlen zu müssen (sine remuneracione). Falls auch der Bote nicht in Italien weilt, werden sie alle fünf Jahre nach Deutschland ziehen und dort vom Kaiser investiert werden. Caesarea wird keine Leute von Pavia, weder solche aus der Stadt noch aus dem Paveser Land, insbesondere nicht die Leute des Guido von Pietra Marazzi, die von Sala Monferrato und die von Bassignana, aufnehmen und denjenigen, über die es jetzt die Herrschaft innehat, erlauben, ihren Herren die schuldigen Dienste zu leisten. Ebenso werden die Pavesen und Guido (von Pietra Marazzi) keine Leute aus Caesarea aufnehmen, es sei denn, es geschehe in beiderseitigem Einverständnis. Die Boten der Stadt Caesarea, Magister Anselm von Conzano und Thiebald Uasonus, haben dem Kaiser und seinem Sohn, König Heinrich (VI.), die Einhaltung dieser Bestimmungen und auch deren Beeidung durch ihre Mitbürger eidlich zugesichert, Kämmerer Rudolf hat auf Befehl des Kaisers und des Königs in anima ipsorum die Befolgung der Abmachungen, solange Caesarea die Treue bewahrt, beschworen. Z.: Herzog Friedrich von Schwaben, Rudolf, Protonotar des kaiserlichen Hofes, Graf Albert von Eberstein, Burggraf Konrad von Nürnberg, Graf Heinrich von Altendorf, Hubertus de Clemente (Konsul von Pavia), Philipp von Casale Monferrato, Gerhard von Dovera (oder: Doera, wohl aus Cremona), Lanfranc von Como, Sirus Salinbene von Pavia, Paltinerius von Osanna, Petrus de Visconte (aus Mailand), Malewisca von Brescia und Picelmilia von Vella . – Wohl von einem Deutschen, wahrscheinlich von GG mundiert. Sub hac forma.

Zeugen:
Herzog Friedrich von Schwaben, Rudolf, Protonotar des kaiserlichen Hofes, Graf Albert von Eberstein, Burggraf Konrad von Nürnberg, Graf Heinrich von Altendorf, Hubertus de Clemente (Konsul von Pavia), Philipp von Casale Monferrato, Gerhard von Dovera (oder: Doera, wohl aus Cremona), Lanfranc von Como, Sirus Salinbene von Pavia, Paltinerius von Osanna, Petrus de Visconte (aus Mailand), Malewisca von Brescia und Picelmilia von Vella
Incipit:
Sub hac forma.
Schreiber:
Wohl von einem Deutschen, wahrscheinlich von GG mundiert

Überlieferung/Literatur

Kop.: Abschrift aus dem Anfang des 13. Jh. im Liber crucis p. 102, Stadtarchiv Alessandria (B); notarielle Abschrift von 1270 August 22, Departementalarchiv Marseille (C). Drucke: MG. Const. 1, 407 no 292; MG.DF.I.841. Regg.: Tallone, Marchesi di Saluzzo, BSSS 16 (1906) 24 no 76; Nürnberger UB., 63 no 88; B.-Baaken Reg. 1o; Stumpf 4357.

Kommentar

Vgl. dazu Riedmann, Verträge, 72 ff., Opll, Stadt und Reich, 190 ff., Pavoni, Il governo di Alessandria, Nuova rivista storica 99 (2005) 1–54, und Opll, Friedrich Barbarossa als Gründer von italienischen Städten, MIÖG 118 (2010), 47–60. – Zur Festlegung, dass spätestens nach fünf Jahren beim Kaiser selbst um die Investitur mit den Regalien nachgesucht werden muss, siehe den Beleg im Hinblick auf die Leute von Corneliano aus dem Jahr 1188, unten Reg. 3189.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RI IV,2,4 n. 2690, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1183-03-14_1_0_4_2_4_111_2690
(Abgerufen am 25.04.2024).