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RI IV Lothar III. und ältere Staufer (1125-1197) - RI IV,2,4

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Abt Diethelm von der Reichenau entschädigt die Georgenkirche in Oberzell nach der Rückkehr von seiner Weihe durch Papst Alexander (III.) für die Veräußerung eines dieser Kirche gehörigen Fronhofes zu Bräunlingen. Zu dieser Veräußerung hat er sich bald nach seiner auf kaiserliche Anordnung und unter Beifall des Klerus und des Volkes sowie unter Zustimmung der Klosterbrüder erfolgten Wahl wegen der dem Kaiser zu leistenden, drückenden Dienste (intolerabili servicio imperatoris coacti) und infolge der Forderungen der Ministerialen des Klosters gezwungen gesehen.

Überlieferung/Literatur

Schaltegger, Thurgauisches UB. 2, 219 no 60.

Kommentar

Siehe dazu schon oben Regg. 1856 und 1857 (Wahl Abt Diethelms zu Ende des Jahres 1169); die Weihe des Abtes muss in jedem Fall vor dem Tod Alexanders III. am 30. August 1181 durchgeführt worden sein.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RI IV,2,4 n. 2638, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1181-12-18_1_0_4_2_4_59_2638
(Abgerufen am 24.04.2024).