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RI IV Lothar III. und ältere Staufer (1125-1197) - RI IV,2,3

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Friedrich erfährt von dem aus Venedig (vgl. Reg. 2246) an den Hof zurückgekehrten Erzbischof Christian von Mainz vom Fortgang der Verhandlungen. Zunächst zürnt er seinen Legaten, da sie bei den Verhandlungen mehr den Nutzen des Papstes als den des Reiches beachtet hätten. Er sendet sie neuerdings zum Papst und bietet der Kirche Frieden an, dem Königreich Sizilien und den Lombarden verweigert er aber den Waffenstillstand. Nachdem die kaiserlichen Unterhändler abgereist sind, sendet Friedrich sodann seinen Kanzler Gottfried gemeinsam mit Bischof (Pontius) von Clermont und Abt (Hugo) von Bonnevaux nach Venedig, die dem Papst ohne Wissen Christians von Mainz und von dessen Gefährten die Zustimmung zu den von diesem vorgeschlagenen Regelungen — einem Frieden mit Sizilien auf 15 und einem Waffenstillstand mit den Lombarden auf sechs Jahre — überbringen, wofür der Kaiser jedoch die Zustimmung des Papstes zu einer Bitte fordert. Den Inhalt dieser Bitte läßt er freilich nicht dem Papst selbst, sondern zwei von diesem bestimmten Kardinälen, nämlich Bischof Hubald von Ostia und Kardinal Theodinus (von S. Vitale) mitteilen, die den Papst beraten sollen.

Überlieferung/Literatur

Romuald von Salerno, ed. Garufi, Rer. Ital. SS N.Ed. VII/1, 277 ff.

Kommentar

Vgl. dazu Giesebrecht, Kaiserzeit V, 827 f.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RI IV,2,3 n. 2255, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1177-06-00_2_0_4_2_3_483_2255
(Abgerufen am 16.04.2024).