Regestendatenbank - 201.916 Regesten im Volltext

RI IV Lothar III. und ältere Staufer (1125-1197) - RI IV,2,3

Sie sehen den Datensatz 413 von insgesamt 814.

(Die Konsuln von Cremona) legen einen zweiten Schiedsspruch hinsichtlich der Friedensverhandlungen zwischen dem Kaiser und den Mitgliedern der Lega Lombarda vor, der gegenüber dem früheren (Reg. 2144) folgende Abänderungen aufweist: In der Aufzählung der städtischen Gewohnheitsrechte, die der Kaiser gewähren soll, wird neben dem Fleischmarkt auch der Fischmarkt erwähnt. Die Anklage wegen Verbrechen darf nur vor den städtischen Konsuln erhoben werden. Den Placentinern wird ausdrücklich zugesichert, daß ihnen die Brücke über den Po, Castell' Arquato sowie 1050 Pfund und zwei samita nicht entzogen werden. Alessandria soll der Status einer Stadt gesichert bleiben.

Überlieferung/Literatur

MG. Const. 1, 347 no 247.

Kommentar

Der Kaiser anerkannte diesen zweiten Schiedsspruch wenig später schweren Herzens, vgl. dazu Reg. 2187. — Zum Inhalt und zur Datierung vgl. Heinemeyer, Friede von Montebello, in: DA 11 (1954/55) 133 ff., sowie die Hinweise in der Vorbemerkung zu DF.I.650.

Nachträge

Nachtrag einreichen
Einreichen
Empfohlene Zitierweise

RI IV,2,3 n. 2185, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1176-06-00_2_0_4_2_3_413_2185
(Abgerufen am 18.04.2024).