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RI IV Lothar III. und ältere Staufer (1125-1197) - RI IV,2,3

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Friedrich hält einen Hoftag, auf dem König Vladislav von Böhmen und der auf Druck des Kaisers freigelassene Soběslav der Jüngere erscheinen. Der Sohn Vladislavs, Friedrich, der die Herrschaft über Böhmen nicht rechtmäßig aus der Hand des Kaisers, sondern durch Übergabe seines Vaters erhalten hat, wird — ebenso wie sein Vater — nach Fürstenspruch abgesetzt. Darauf wird das Herzogtum Böhmen — der königliche Titel wird nicht gewährt — durch Belehnung mit fünf Fahnen an (Herzog) Ulrich übergeben, der die Herrschaft aber seinem älteren Bruder, Soběslav dem Jüngeren, überläßt. Beide, sowohl Ulrich wie Soběslav, verpflichten sich dem Kaiser eidlich zur Waffenhilfe gegen die Lombarden.

Überlieferung/Literatur

Cont Gerlaci abbatis Milovicensis, MG. SS XVII, 686 (zu 1174, Erndorf); Arm. Pegav., MG. SS XVI, 260 (zu 1173, Ermindorf); Ann. Pragenses, MG. SS III, 121 (zu 1174); Arm. s. Rudberti Salisburg., MG. SS IX, 777; Arm. Salisburgensium additamentum, MG. SS XIII, 238; Auctarium Lambacense, MG. SS IX, 555; Chron. Magni presbiteri, MG. SS XVII, 498; Cont. Admunt, MG. SS IX, 584; Cont. Claustroneoburg. III, MG. SS IX, 630 (Verweigerung des königlichen Titels); Hermanni Altahensis Ann., MG. SS XVII, 384; Ioannis Dlugossii Annales lib. VI, ed. Budkowa et al. (1973), 100 (zu 1174; erwähnt, daß Ulrich von Böhmen nach dem Tod seines Vaters Vladislav am Hof des Kaisers im Exil lebte).

Kommentar

Das Chron. Magni presb. weist daraufhin, daß diese kaiserliche Entscheidung in der Folge auch Erzbischof Adalbert von Salzburg, den Sohn Vladislavs, in größte Schwierigkeiten stürzte, da er nach dem Tode seines Vaters (1174 Januar 18) keine Zuflucht mehr fand (zu Adalberts endgültiger Absetzung vgl. Reg. 2081). — Zu den hier geschilderten Ereignissen (vgl. bereits Regg. 2002 sowie 2003) vgl. Giesebrecht, Kaiserzeit V, 714 ff. und Giesebrecht — Simson, Kaiserzeit VI, 506. — Zur Lokalisierung des Ortes des Hoftages vgl. Giesebrecht — Simson, Kaiserzeit VI, ebd., der sich für Hermsdorf unweit Gera ausspricht, während Opll, Itinerar, 58 im Anschluß an die Arbeit von Vollmer, Territorialpolitik, 292 f. mit Anm. 6 an das oberpfälzische Erbendorf im Landkreis Tirschenreuth denkt.

Nachträge

Nachträge (1)

Nachtrag von Andreas Schwohnke, eingereicht am 26.01.2017.

Zu Erbendorf (und daneben Hermsdorf) erstmals ausführlich Andreas Schwohnke, Ist Erbendorf 1173 Barbarossas Hoftagsort wegen des böhmischen Thronwechsels?, in: Reger, Weltkrieg und Tektonik (Heimat – Landkreis Tirschenreuth 28, 2016), S. 85–110. Ein gewichtiges Argument für Erbendorf in der nördlichen Oberpfalz ist einmal, dass der Ort damals sehr wahrscheinlich Bamberger Kirchenbesitz gewesen ist und als Lehen Graf Gebhard II. von Sulzbach unterstand (Barbarossa nutzte bekanntlich Reichs- und Kirchenbesitz für Hoftage). Hinzu kommt die auffällige Tatsache der bereits 1174 abgeschlossenen Nachfolgeverträge des Kaisers mit der Bamberger Kirche über die Kirchenlehen des Sulzbacher Grafen in der Oberpfalz, die alle den Staufern zufallen sollten, sobald der Graf ohne Sohn gestorben war. Weshalb schloss der Kaiser die Abmachungen mit der Bamberger Kirche im Jahr 1174, nur wenige Monate nach dem Hoftag, wo doch der einzige Sohn Gebhards II. bereits beim Italienzug 1167 ums Leben gekommen ist? Kam Barbarossa aufgrund des Hoftags hier auf den Plan, die Lücken zwischen den staufisch-königlichen Besitzungen von Franken nach dem Egerland durch sulzbachisch-bambergische Güter zu schließen? Staufisch wurde Erbendorf dann Ende Oktober 1188, als Gebhard tatsächlich starb und die Nachfolgeverträge zur Ausführung kamen. Gleich drauf erwarb Barbarossa noch Eigengüter des Grafen in der Oberpfalz von dessen Erbtöchtern und hielt sich sogar wegen der Regelung all dieser - für ihn offenbar wichtigen - Angelegenheiten im Januar 1189, kurz vor seinem Kreuzzug, im Dorf Hahnbach an der Vils auf.

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Empfohlene Zitierweise

RI IV,2,3 n. 2038, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1173-09-00_1_0_4_2_3_263_2038
(Abgerufen am 24.04.2024).