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RI IV Lothar III. und ältere Staufer (1125-1197) - RI IV,2,3

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Friedrich teilt den Getreuen von Vicenza mit, daß er das von einem Bacetus (Facetus?) formulierte Urteil des Hofgerichts in einem Rechtsstreit zwischen dem Domkapitel von Vicenza und einem gewissen Esewardus sowie dessen Brüdern kassiere, und bekräftigt abermals eine von ihm bereits bestätigte Entscheidung des Bischofs (Hermann) von Verden und der Vasallen (des Domkapitels von Vicenza), an der solange festzuhalten sei, bis der Rechtsstreit wieder an ihn herangetragen werde. — Controversiam, que est .

Incipit:
Controversiam, que est

Überlieferung/Literatur

Kop.: Gleichzeitige notarielle Abschrift, Archiv des Domkapitels von Vicenza (B); Anschrift des 17. Jh., Istoria di Vicenza, Britisches Museum, Add. 8602 f. 190 (E). Drucke: Stumpf, Acta ined. 689 no 490; MG.DF.I.607. Reg.: Stumpf 4150.

Verbesserungen und Zusätze (2011):

DF.I.607 ist nun auch ediert in: Scarmoncin, Documenti dell’Archivio Capitolare di Vicenza (Fonti per la Storia della Terraferma Veneta 15, 1999) 9 no 6. Dort wird – allerdings ohne die Edition in den MG.DDF.I. anzuführen – derjenige, der das durch den Kaiser kassierte Urteil des Hofgerichts formuliert hat, als Sacetus (DDF.I.: Bacetus bzw. Facetus?) wiedergegeben.

Kommentar

Die Datierung ergibt sich aus dem Datum, an dem dieses als littera clausa versandte Schreiben von dem von Markgraf Hermann von Verona eingesetzten Notar Vitalis vor Zeugen in Vicenza verlesen wurde, vgl. dazu Koch, Reichskanzlei, 172. Zu der weiteren Entwicklung des Rechtsstreites, der auch an die Kurie herangetragen wurde und in dessen Zusammenhang auch Mandate Alexanders III. ergingen (aus einem dieser päpstlichen Mandate — Jaffé-L. 12.822 — ergibt sich auch die vom Text des D. abweichende Schreibweise Facetus statt Bacetus), vgl. die Vorbemerkung zum D. — Zum Hinweis auf das Eingreifen Hermanns von Verden vgl. Reg. 1246.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RI IV,2,3 n. 2037, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1173-07-25_1_0_4_2_3_262_2037
(Abgerufen am 19.04.2024).