Regestendatenbank - 201.916 Regesten im Volltext

RI IV Lothar III. und ältere Staufer (1125-1197) - RI IV,2,3

Sie sehen den Datensatz 147 von insgesamt 814.

Bischof Dietrich von Metz verpfändet dem Kaiser die Güter seiner Kirche zu S. Trond (Sint-Druiden), die seiner Verfügung entzogen worden sind, um 200 Mark, um damit dessen Unterstützung für deren Wiedererlangung zu erreichen.

Überlieferung/Literatur

Gestorum abb. Trudon. Cont. II, 1. IV, MG. SS X, 356.

Kommentar

Vgl. dazu zuletzt Kupper, Maasgebiet, VuF 40 (1992) 232 f. mit Anmm. 35 — 36. — Die Datierung ergibt sich aus Reg. 1923 sowie aus der Vermutung, daß diese Verpfändung wohl während des Metzer Hoftages des Kaisers (Reg. 1921) stattfand. — Einige Jahre später übergab der Kaiser den burgus sancti Trvdonis an Bischof Rudolf von Lüttich, der damit für die Aufnahme eines Darlehens zur Finanzierung des 5. Italienzuges entschädigt wurde, vgl. dazu DF.I.663 (Reg. 2217).

Nachträge

Nachtrag einreichen
Einreichen
Empfohlene Zitierweise

RI IV,2,3 n. 1922, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1171-02-08_1_0_4_2_3_147_1922
(Abgerufen am 24.04.2024).