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RI IV Lothar III. und ältere Staufer (1125-1197) - RI IV,2,2

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Friedrich empfängt eine Pisaner Gesandtschaft, bestehend aus dem Konsul Uguicio, Sohn des Lambertus Buno, und den Rechtsgelehrten Rainerius Gaitani und Alcherius, Sohn des Anfossus, ehrenvoll. Nach einvernehmlich geführten Verhandlungen belehnt er Konsul Uguicio namens seiner Stadt durch Überreichung einer Fahne und durch Ausfertigung einer Urkunde (regali scripto) in Gegenwart eines Konsuls und weiterer Legaten aus Genua mit der Insel Sardinien und unterstellt den von ihm gekrönten König Bareso (vgl. Reg. 1388) der Pisaner Herrschaft. Er läßt diese Belehnung durch einen Eid eines böhmischen Fürsten (Herzog Ulrichs von Böhmen, vgl. Reg. 1469) zusätzlich bekräftigen. Die darüber ausgestellte Urkunde (Reg. 1469) wird durch Goldbulle bestärkt, Zuwiderhandelnden wird eine Strafe von 1000 Pfund Goldes angedroht.

Überlieferung/Literatur

Ann. Pisani, ed. Gentile, Rer. Ital. SS N. Ed. VI/2, 34 f.

Kommentar

Annalistischer Bericht zur Ausstellung des DF. I. 477 (Reg. 1469). Denkbar wäre es, in dem Hinweis der Annalen auf ein regale scriptum eine Verschreibung für regale sceptrum zu sehen, werden doch in DF. I. 477 Szepter und Fahne als Belehnungssymbole erwähnt. - Die zeitliche Einordnung ergibt sich aus D. 477 (Reg. 1469) und der Angabe der Annalen, daß die Gesandten am 24. Februar von Pisa aufgebrochen waren. Die Rückkehr in ihre Heimatstadt erfolgte nach Angabe der Ann. Pisani, a. a. O., 35 am 16. Mai. - Interesse verdient der Hinweis auf die Anwesenheit Genueser Vertreter bei dieser Belehnung. - Vgl. zuletzt Opll, Stadt und Reich, 283 und 395.

 

Verbesserungen und Zusätze (2011):

Zu den Bedingungen der kaiserlichen Politik gegenüber Genua und Pisa, die im April 1165 zur Ausstellung des DF.I.477 (Reg. 1469) für Pisa führten, vgl. jetzt ausführlich Bernwieser, Ex consilio principum curie, in: Staufisches Kaisertum im 12. Jahrhundert, hg. von Burkhardt, Metz, Schneidmüller und Weinfurter (2010) 205–227, insbesondere 219 f.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RI IV,2,2 n. 1468, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1165-03-17_1_0_4_2_2_910_1468
(Abgerufen am 28.03.2024).