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RI IV Lothar III. und ältere Staufer (1125-1197) - RI IV,2,2

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Friedrich kehrt nach Lodi zurück, wo er zur Abschreckung einige der gefangenen Mailänder (vgl. Reg. 974) blenden und verstümmeln läßt und die Gemarterten dann nach Mailand schickt. Unterdessen werden Leute, die Mailand aus Piacenza oder von anderswo mit Nachschubgütern versorgen und dabei ergriffen werden, durch das Abhauen der rechten Hand bestraft. An einem Tag kommt es zu 25 solcher Bestrafungen.

Überlieferung/Literatur

Gesta Fed. I., ed. Holder-Egger, MG. SS rer. Germ. in us. schol., 49 f.

Kommentar

Holder-Egger datiert zu 1161 September, da er die unmittelbar anschließenden Worte Postea vero mense Octobrio proximo... wohl zu Recht beachtet (ebda., 50). Friedrich ist zwar erst ab dem 7. Oktober urkundlich in Lodi bezeugt (Reg. 993), doch muß sein Eintreffen wohl noch im September erfolgt sein. - Die Grausamkeit der kaiserlichen Maßnahmen ist in beiden Fassungen der Gesta Fed. I. (also auch in: Codagnelli Libellus tristitiae) überliefert, auch die angeführten Namen der Gemarterten (zwei Capitane von Malxate/Melzo?, Arnolf und Ubertinus, Waldericus Curtus, Iordanes, der Sohn des Arialdus, Crivellus, Lanzacurte de Rancate und Suzo de Mizano) zeigen, daß sich die Dinge wohl tatsächlich so zugetragen haben.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RI IV,2,2 n. 990, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1161-09-00_2_0_4_2_2_432_990
(Abgerufen am 18.04.2024).