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RI IV Lothar III. und ältere Staufer (1125-1197) - RI IV,2,2

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Friedrich schenkt der Kirche des hl. Alexander zu Bergamo wegen der Verdienste ihrer Kanoniker seine beiden Arimannen, die Brüder Taliarammus und Benedikt von Calusco, legt fest, daß diese im Fall der Lösung ihrer Untertänigkeit durch Geldzahlung oder eine andere Gabe sofort wieder unter seine Herrschaft zurückkehren sollen. - Geschrieben und wohl auch verfaßt von RG; SP. D. Notum facimus universis .

Originaldatierung:
(nonas septembris, apud Cremam)
Incipit:
Notum facimus universis
Schreiber:
Geschrieben und wohl auch verfaßt von RG
Empfänger:
Kirche des hl. Alexander Bergamo

Überlieferung/Literatur

Orig.: Stadtbibliothek Bergamo (A). Drucke: Lupi, CD. Bergom. 2, 1169; MG. DF. I. 280. Reg.: Stumpf 3864.

Kommentar

Die Verfügungsgewalt über die Arimannen wird in der Regaliendefinition von Roncaglia an erster Stelle genannt, vgl. Reg. 611.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RI IV,2,2 n. 752, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1159-09-05_1_0_4_2_2_194_752
(Abgerufen am 20.04.2024).