RI IV Lothar III. und ältere Staufer (1125-1197) - RI IV,2,2
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Friedrich empfängt die Kardinallegaten Oktavian, Kardinalpresbyter von S. Cecilia, und Wilhelm, Kardinalpresbyter von S. Pietro in Vincoli, früher Archidiakon von Pavia, die wegen der Erneuerung des Konstanzer Vertrages (Regg. 164 und 169) vorstellig werden, was der Kaiser unter Hinweis auf die päpstlichen Abmachungen mit Sizilien (vgl. Reg. 409) ablehnt. Gleichzeitig erheben die Legaten schwerwiegende Forderungen, darunter die nach einem Verbot der Entsendung kaiserlicher Boten nach Rom ohne Wissen des Papstes, nach Respektierung der päpstlichen Regalienhoheit in Rom, Freiheit der päpstlichen Güter vom Fodrum außerhalb des Romzuges und Rückstellung der Mathildischen Güter, des Herzogtums Spoleto und der Inseln Sardinien und Korsika sowie weiterer genannter Besitzungen. Des weiteren dürften die Bischöfe Italiens dem Kaiser nur den Treueid ohne Mannschaft leisten, die kaiserlichen Boten dürften nicht in den bischöflichen Pfalzen absteigen. Friedrich weist diese Forderungen mit Nachdruck zurück, indem er seinerseits Protest gegen Reisen von Kardinälen ins Imperium ohne seine Genehmigung erhebt, seine prinzipielle Regalienhoheit gegenüber den Bischöfen betont und die Herrschaft über die Stadt Rom als wesentlichen Bestandteil seiner Kaiserwürde bezeichnet. Er schlägt die Einsetzung eines Schiedsgerichtes vor. Mitglieder einer bei Hofe erschienenen stadtrömischen Gesandtschaft ergreifen in den Verhandlungen Partei für den Kaiser. Papst Hadrian IV. lenkt trotz eines Schreibens seiner beim Kaiser befindlichen Kardinäle, das einem Boten des Herrschers mitgegeben wird, nicht ein.
Überlieferung/Literatur
Rahewini Gesta Frid. l. IV cap. 34-36, ed. Waitz - Simson, MG. SS rer. Germ. in us. schol., 275 ff., vgl. l. IV cap. 62, S. 304.
Kommentar
Hauptquelle ist der bei Rahewin IV/34 überlieferte Brief Eberhards von Bamberg an Eberhard von Salzburg (Reg. 739), daneben das ebenfalls bei Rahewin IV/36 überlieferte Schreiben des Kaisers an den Salzburger (Reg. 738). - Vgl. zuletzt Maccarrone, Papato e Impero, 304 ff., der wichtige Korrekturen gegenüber Dunken, Politische Wirksamkeit der Legaten, 49 ff. Bringt. Geht man mit Maccarrone, a. a. O., 305 Anm. 64 davon aus, daß es damals nur eine einzige stadtrömische Gesandtschaft an den Kaiser gab, so ist MG. DF. I. 269 eindeutig in den Zeitraum Juni/Juli 1159 zu setzen, vgl. Reg. 738.
Nachträge
Empfohlene Zitierweise
RI IV,2,2 n. 723, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1159-06-00_1_0_4_2_2_165_723
(Abgerufen am 18.04.2024).