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RI IV Lothar III. und ältere Staufer (1125-1197) - RI IV,2,2

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Friedrich befiehlt seinem Notar, bei Schreiben an den Papst künftig den Namen des Kaisers voranzustellen und den Pontifex im Singular anzureden, wie es ja von altersher üblich gewesen, neuerdings aber außer Gebrauch gekommen sei. Der seit längerem schwelende Streit mit der Kurie facht dadurch verstärkt auf, in der Folge sollen sogar päpstliche Briefe abgefangen worden sein, in denen Mailand und andere Städte zum Abfall vom Reich aufgefordert werden.

Überlieferung/Literatur

Rahewini Gesta Frid. l. IV cap. 21, ed. Waitz - Simson, MG. SS rer. Germ. in us. schol., 260 f.

Kommentar

Die Chronologie bei Rahewin ist recht wirr, läßt sich jedoch aus dem Sinnzusammenhang der einzelnen Nachrichten mit einiger Wahrscheinlichkeit rekonstruieren. Der hier referierte Befehl war die Reaktion auf die ablehnende Haltung Hadrians IV. im Hinblick auf die Neubesetzung des Ravennater Stuhles (vgl. Reg. 578). Ein Beispiel für ein nach dieser Anordnung abgefaßtes kaiserliches Schreiben bietet Reg. 645 sowie ein fingierter Briefwechsel Friedrichs mit Hadrian IV. (Regg. † 721 und † 722), vgl. dazu Höing, Briefwechsel, AfD 3 (1957) 162 ff. - Zum Streit mit der Kurie vgl. auch den Briefwechsel des Kardinals Heinrich von SS. Nereo und Achilleo mit Bischof Eberhard von Bamberg (Regg. 676 und 685) sowie des letzteren Schreiben an Hadrian IV., alles bei Rahewin l. IV cap. 22 (S. 261 ff.).

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RI IV,2,2 n. 644, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1159-01-00_1_0_4_2_2_86_644
(Abgerufen am 19.04.2024).