RI IV Lothar III. und ältere Staufer (1125-1197) - RI IV,2,2

Sie sehen den Datensatz 31 von insgesamt 1250.

Friedrich schließt während seines mehr als achttägigen Aufenthalts in Monza mit den Rittern der Martesana und des Seprio ein Übereinkommen, wodurch sie aus der Mailänder Oberhoheit gelöst werden, und nimmt sie gegen Leistung des Treueides in seinen Schutz. Als kaiserlichen Bevollmächtigten für dieses Gebiet setzt er Graf Goswin (von Heinsberg) ein, den er mit beiden Grafschaften investiert.

Überlieferung/Literatur

Deperditum ?; Otto Morena, ed, Güterbock, MG. SS rer. Germ. N. S. VII, 58, Gesta Fed. I., ed. Holder-Egger, MG. SS rer. Germ. in us. schol., 34; vgl. die Erwähnungen eines älteren kaiserlichen Diploms über das Seprio im Vertrag Friedrichs mit Mailand von 1185 (MG. DF. I. 896) und in einem Schiedsspruch zwischen Mailand und Como von 1170, ed. Manaresi, Atti del comune di Milano, no 73, S. 106 Z. 15 ff.

Kommentar

Vgl. dazu schon Reg. 581. In den Gesta Fed. I. heißt es, der Kaiser habe den Martesanen und Sepriesen für den Frontwechsel maxima pecunia gegeben, was Biscaro, La battaglia di Carcano, Arch. stor. lomb. ser. IV vol. XI anno 36 (1909) 300 Anm. 1 für irrig hält, vielmehr umgekehrt meint, der Kaiser seinerseits habe Geld erhalten. In der Tat verdient diese Nachricht der Mailänder Quelle, deren Entrüstung über diese Entwicklung gut zu fassen ist, kaum Vertrauen. - Zur Frage einer möglichen schriftlichen Ausfertigung dieses Übereinkommens vgl. Opll, Stadt und Reich, 340 Anm. 181 sowie Reg. 1636.

Nachträge

Nachtrag einreichen
Einreichen
Empfohlene Zitierweise

RI IV,2,2 n. D588, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1158-09-00_2_0_4_2_2_30_D588
(Abgerufen am 19.03.2024).