RI IV Lothar III. und ältere Staufer (1125-1197) - RI IV,2,1
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Friedrich nimmt wegen der hervoragenden Verdienste des Erzbischofs Arnold von Köln seligen Angedenkens dessen Schwester, Äbtissin Hedwig von Essen (Hadewigam Asnidensis monasterii abbatissam), und dessen Bruder, Burkhard von Wied , sowie die Stiftskirche zu Schwarzrheindorf (ecclesiam in Rindorf), wo der genannte Erzbischof begraben ist, mit all ihren namentlich angeführten Besitzungen, die sie aus Schenkungen Erzbischof Arnolds und Hedwigs erhalten hat oder künftig erhalten wird, in seinen Schutz. - Reginaldus canc. vice Arnoldi Moguntini archiep. et archicapellani ; vom Kanzleistil beeinflußt, von einem wohl von Empfängerseite bereitgestellten Gelegenheitsschreiber mundiert; SI. 2. Summę clementię et .
- Originaldatierung:
- (XV kal. octobris, Ratisbone)
- Incipit:
- Summę clementię et
- Schreiber:
- vom Kanzleistil beeinflußt, von einem wohl von Empfängerseite bereitgestellten Gelegenheitsschreiber mundiert;
- Empfänger:
- Hedwig Essen Burkhard Wied Schwarzrheindorf
- Kanzler:
- Reginaldus canc. vice Arnoldi Moguntini archiep. et archicapellani
Überlieferung/Literatur
Orig.: Hauptstaatsarchiv Düsseldorf (A). Drucke: Lacomblet, Niederrhein. UB. 1, 269 no 389; MG. DF. I. 150. Teilfaks.: Heilig, Ostrom und das Reich (Tafel I). Reg.: Goerz, Mittelrhein. Reg. 2, no 106; Erhard, Reg. Westfal. 2, 38 no 1847; Stumpf 3752.
Kommentar
Die Verwendung des kanzleiwidrigen Titels archicapellanus in der Rekognition spricht u. a. für die Tätigkeit eines Gelegenheitsschreibers. Die manchmal festzustellende Nachahmung graphischer Eigentümlichkeiten des am selben Tag ausgestellten Privilegium minus durch den Mundator unseres D. führte Heilig, Ostrom und das Reich 20 f. zu der nicht zutreffenden Annahme einer Identität der beiden Schreiber.
Nachträge
Empfohlene Zitierweise
RI IV,2,1 n. 416, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1156-09-17_1_0_4_2_1_419_416
(Abgerufen am 20.04.2024).