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RI IV Lothar III. und ältere Staufer (1125-1197) - RI IV,2,1

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Königskrönung : Friedrich wird am Sonntag Letare Jerusalem (März 9) in der Marienkirche von Erzbischof Arnold von Köln unter Mitwirkung anderer Bischöfe nach Ablegung des herkömmlichen Krönungseides unter Akklamation des Volkes gesalbt, gekrönt und auf den Thron Karls des Großen gesetzt. Trotz der Feierlichkeit des Tages vergibt er einem seiner Ministerialen, dem er wegen seiner Vergehen die Gunst entzogen hat und der sich ihm nun zu Füßen wirft, nicht und stellt damit seine unbedingte Liebe zur Gerechtigkeit unter Beweis. Am selben Tag wird von denselben Bischöfen auch der neue Bischof von Münster, der ebenfalls Friedrich heißt, geweiht, was man als gutes Vorzeichen ansieht. Am nächsten Tag verhandelt Friedrich in den Gemächern der Pfalz mit den Fürsten: Der Antritt des von seinem Vorgänger angeordneten Italienzuges zur Kaiserkrönung, zu dem die geistlichen Fürsten, vor allem der Kölner Erzbischof, raten, wird wegen der Einwände der Laienfürsten, die auf die gespannte innere Lage des Reiches und auf die Würde des Königs (Reg. 73: decere etiam, ut vocatus á vobis potius quam sponte sua veniret) hinweisen, vorläufig aufgeschoben. Die Entsendung einer Legation, bestehend aus dem Elekten Hillin von Trier, Bischof Eberhard von Bamberg und Abt Adam von Ebrach (vgl. Reg. 72), an Papst Eugen (III.), die Stadt Rom und ganz Italien zur Anzeige der Wahl des neuen Königs wird beschlossen.

Empfänger:
Königskrönung

Überlieferung/Literatur

Friedrichs Brief an Otto von Freising (Reg. 451); DF. I. 5 (Reg. 72); das Schreiben Wibalds an den Papst (Reg. 73); Ottonis Gesta Frid. l. II cap. 3, ed. Waitz-Simson, MG. SS rer. Germ. in us. schol. 104 f.; weiters Ann. Aquenses, MG. SS XXIV, 38; Ann. Brunwilar., MG. SS XVI, 728; Ann. s. Pauli Virdun., MG. SS XVI, 501 (zu 1151); Chron. reg. Col., ed. Waitz, MG. SS rer. Germ. in us. schol. 89 (zu März 10); Cron. s. Petri Erford. mod., ed. Holder-Egger, MG. SS rer. Germ. in us. schol. 178 (zu März 23); Gislebert v. Mons, ed. Vanderkindere, 93 (irrig zu Speyer); der Termin der Abreise Friedrichs aus Aachen (März 14) ergibt sich aus dem Brief Wibalds an Notar Heinrich, ed. Jaffé, Mon. Corb. 505 no 377.

Kommentar

Vgl. Simonsfeld, Jahrbücher 42 ff. - Friedrich hat die Diener der Marienkirche in Aachen der öffentlichen Besteuerung durch Schultheiß, Ministerialen und Bürger von Aachen entzogen und unter die bürgerliche Gerichtsbarkeit der Kirche gestellt; dies geht aus der Urkunde König Ottos IV., ed. Meuthen, Aachener Urkunden 243 no 52, B.-Ficker Reg. 207 hervor (Predecessoris itaque nostri Friderici Rom(anorum) imperatoris exemplo...). Obwohl also Friedrich hier als Kaiser erwähnt ist, haben wir die Nachricht zum ersten bezeugten Aufenthalt in Aachen gesetzt, da von keiner urkundlichen Verfügung des Staufers, sondern von einer offenbar gewohnheitsrechtlichen Regelung gesprochen wird, deren Anfänge wohl kaum erst nach der Kaiserkrönung liegen.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RI IV,2,1 n. 66, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1152-03-09_1_0_4_2_1_66_66
(Abgerufen am 28.03.2024).