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RI IV Lothar III. und ältere Staufer (1125-1197) - RI IV,2,1

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(Friedrich, Herzog von Schwaben, oder Graf Gebhard von Sulzbach) schließt mit König Heinrich (VI.), dem Sohn König Konrads III., einen befristeten Vertrag über gewisse Burgen, Dienstleute und Allodialgüter.

Empfänger:
Vertrag

Überlieferung/Literatur

Erwähnt in einem verlorenen Schreiben König Heinrichs (VI.) an seinen Vater von (1147 Juli/Dezember), DH. (VI.) *3.

Kommentar

Hausmann führt in der Vorbemerkung zu diesem Diplom aus, daß es sich bei dem avunculus, mit dem Heinrich den Vertrag abgeschlossen hat, nicht um seinen Oheim, Herzog Friedrich II. von Schwaben, sondern um seinen älteren Vetter, Friedrich Barbarossa, handeln muß. Der Zeitpunkt dieses Vertragsabschlusses muß auf jeden Fall nach dem Aufbruch Konrads III. zum Kreuzzug (Ende Mai 1147) liegen, da der König sonst unmittelbar davon hätte erfahren müssen. Friedrich Barbarossa dürfte dann wohl erst etwas nach seinem Oheim zum Kreuzzug aufgebrochen sein. - Giesebrecht, Kaiserzeit IV, 326 und 487 sowie Bernhardi, Konrad III. 724 sehen im Vertragspartner des jungen Königs dagegen Gebhard von Sulzbach.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RI IV,2,1 n. 31, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1147-05-00_2_0_4_2_1_31_31
(Abgerufen am 20.04.2024).