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RI IV Lothar III. und ältere Staufer (1125-1197) - RI IV,1,2

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Konrad hält einen Hoftag ab. Neben anderen Themen wird von den zahlreich anwesenden Reichsfürsten (siehe die Zeugenreihe Reg. 666), darunter dem Erzbischof (Hartwig) von Bremen und den Bischöfen (Siegfried) von Würzburg und (Ulrich) von Halberstadt über eine Lösung für die vakante Abtei Fulda beraten, die sowohl königlichen als auch kirchlichen Interessen entsprechen würde. Als kein Ergebnis erzielt wird, präsentiert Konrad den (abwesenden) Abt Markward von Deggingen, einen Mönch aus dem Kloster Michelsberg/Bamberg, als Kandidaten, der ihm von geistlichen Ratgebern als in jeder Hinsicht geeignet empfohlen wurde, was durch die genannten Bischöfe, Abt Wibald von Stablo, die Äbte von Ebrach und Haselsbrunn und anderen Fürsten befürwortet wird. Markward wird daraufhin einstimmig zum Abt von Fulda gewählt.

Überlieferung/Literatur

Brief Wibalds von Stablo an Papst Eugen III., Epp. Wibaldi Nr. 250 = MGH Nr. 221 (… rex … venit Fuldam 3 Nonas Aprilis); von Eberhard von Fulda gefälschte Urkunde Konrads DKo.III. †295 (siehe Reg. †668).

Kommentar

Zu den Ereignissen um die Wahl Markwards siehe Lübeck, Wahl 210ff.; Wehlt, Lorsch 244f.; Jakobi, Auseinandersetzungen 985f; Hussong, Fulda 139f.; Witzel, Ministerialen 65f., und Theisen, Mittelalterliches Stiftungsrecht 45–50, der 195ff. auch die weiteren Beziehungen des Abtes zu Konrad verfolgt. Zu Person und Amtszeit Markwards siehe auch Sandmann, Folge der Äbte 203f. – Laut einem Brief Abt Wibalds von Stablo an Arnold von Wied von Februar 1150 (Epp. Wibaldi Nr. 226 = MGH Nr. 207) war in Fulda eine Zusammenkunft mit sächsischen Fürsten geplant, vermutlich zur Vorbereitung des ebenda erwähnten Plans Konrads, seiner Schwester Agnes (und deren Gemahl Władysław II.) ohne Waffengewalt die Rückkehr nach Polen zu ermöglichen (siehe Reg. 676). Außerdem wollte Konrad u.a. mit Arnold von Wied über die Gesandtschaft nach Rom beratschlagen, vgl. Reg. 657.

Nachträge

Nachträge (1)

Nachtrag von Redaktion, eingereicht am 02.07.2010.

Fälschlich Haselsbrunn = Heilsbronn. Es muss folglich Rapoto/Raboto von Heilsbronn heißen; Rapoto ist bereits bei Bernhardi, Konrad III., S. 802 identifiziert und er begegnet in DKo III 149 und 150 (dort auch im Register korrekt identifiziert). Ein Kloster Haselsbrunn gibt es nicht.

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Empfohlene Zitierweise

RI IV,1,2 n. 665, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1150-04-03_2_0_4_1_2_667_665
(Abgerufen am 28.03.2024).