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RI IV Lothar III. und ältere Staufer (1125-1197) - RI IV,1,2

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König Heinrich (VI.) dankt Papst Eugen (III.) für die freundliche Aufnahme seiner Gesandten und seines Briefes (Reg. 477) und für dessen gnädiges und aufmunterndes Antwortschreiben (Reg. 487). Er versichert dem Papst, diesem stets ergeben sein zu wollen, wie es ihm durch seinen Vater vor dessen Abreise wiederholt eingeschärft wurde, um seinerseits von Eugen als Beschützer Rat und Hilfe zu erhalten (Siquidem pater noster á nobis sub vexillo sanctę crucis recedens hęc nobis supprema et multociens repetita mandata reliquit, ut vos sicut ipsum filiali et intimo affectu diligeremus, ut á vobis tamquam á fidelissimo etatis nostrę tutore verum consilium et competens adiutorium in omni oportunitate nostra speraremus). In diesem Sinne ersucht er den Papst, folgenden Bitten Gehör zu schenken: 1) Eugen möge Erzbischof Heinrich von Mainz und auch die anderen Erzbischöfe, Bischöfe, Äbte, Pröpste sowie andere Personen aus dem Reich seines Vaters (quę de regno patris nostri sunt), die vor ihm erscheinen werden, gnädig aufnehmen und sie auffordern, die Rückkehr seines Vaters in Geduld abzuwarten und ihm, Heinrich, in seinen und des Reiches Angelegenheiten treu zur Seite zu stehen. 2) Eugen möge seine Tante, die aus ihrer Heimat vertriebene und unter des Bruders Abwesenheit leidende Herzogin (Agnes) von Polen (Ducissa quoque Polonię nostra amita), deretwegen schon sein Vater mit dem päpstlichen Kanzler (Kardinaldiakon Guido von SS. Cosmas et Damian) verhandelt hatte, von dem von ihm, Eugen, verhängten Kirchenbann (sentenciam excommunicationis) lösen. 3) Eugen möge Abt Wibald von Corvey (und Stablo), seinen und seines Reiches Getreuen (nostrum utique et regni nostri fidelem), den sein Vater ebenfalls schon dem erwähnten Kanzler empfohlen hatte, seinen Schutz gewähren, nicht zuletzt in der Angelegenheit der Wibald zur Reform übergebenen Nonnenklöster (abbatiolis) Kemnade und Fischbeck.

Überlieferung/Literatur

Kop.: Archives de l´État à Liège, Abschrift aus der Mitte des 12. Jahrhunderts in Wibalds Briefbuch (B). Druck: Epp. Wibaldi Nr. 68 = MGH Nr. 45 = 59; MGH DH.(VI.) 4. Reg.: Stumpf 3607.

Kommentar

Die Datierung des von Wibald von Stablo verfassten Schreibens ist umstritten: Wegen der enthaltenen Empfehlung für Erzbischof Heinrich von Mainz hat Jaffé, dem Schüz, Rez. 410, und Hausmann in seiner Vorbemerkung folgen, vermutet, daß es für den Aufenthalt des Papstes in Trier bestimmt war, bei dem Erzbischof Heinrich bezeugt ist, und es in den Dezember 1147 datiert. Hingegen hält Bernhardi, Konrad III. 701 Anm. 40, das Schreiben für jenes, das Otto von Freising zufolge von einer Gesandtschaft Heinrichs nach Reims überbracht wurde (was vermutlich nicht zutrifft, siehe Reg. 465) und datiert es in den März 1148. Die Empfehlung für den in Reims nicht erschienenen Mainzer erklärt er damit, daß dieser zur Zeit der Ausstellung des Briefes noch den Plan hegte, das Konzil zu besuchen. Bernhardis Datierung wurde zuletzt auch von Stephan-Kühn, Wibald 118, mit dem zusätzlichen Argument verteidigt, daß das Antwortschreiben Eugens III. (Reg. 542) erst in Reims erging. Im Gegensatz zu Zatschek, Wibald von Stablo 332 (der eine Beteiligung des Notars Heinrich annimmt), betrachten Schüz, Rez. 411f., und Hausmann Wibald als alleinigen Verfasser des Briefes. – Zur in anderer Formulierung vorgebrachten Bitte um den (in dessen Brief Reg. 487 nicht zugesagten) Schutz des Papstes, siehe Schüz, Rez. 411f., und Reg. 477. – Zu Heinrichs Tante Agnes von Polen siehe die päpstliche Antwort aus Reims Reg. 542, zu Wibalds Bemühen um die päpstliche Anerkennung der Übertragung von Kemnade und Fischbeck an Corvey, das bei Kemnade ebenfalls in Reims zu einem Abschluß gelangte, vgl. Stephan-Kühn, Wibald 115–121, Jakobi, Wibald von Stablo 111f., und Rabe, Fischbeck und Kemnade 233f.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RI IV,1,2 n. 528, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1147-12-00_1_0_4_1_2_530_528
(Abgerufen am 20.04.2024).