Regestendatenbank - 201.916 Regesten im Volltext

RI IV Lothar III. und ältere Staufer (1125-1197) - RI IV,1,2

Sie sehen den Datensatz 102 von insgesamt 793.

Konrad spricht Erzbischof Konrad (I.) von Salzburg sein Bedauern über dessen Abwesenheit auf seinem vergangenen, von fast allen Fürsten besuchten Hoftag (zu Bamberg) aus, weshalb eine Reihe wichtiger und dringlicher Angelegenheiten unerledigt bleiben mußte, und lädt (invitamus) ihn auf den zum Festtag des hl. Johannes (24. Juni, zu Regensburg) angesetzten Hoftag ein. Er betont seine Wertschätzung für den Erzbischof und hofft, mit ihm besondere und allgemeine Angelegenheiten beraten (cui nos deo auctore omnia consilia privata et publica, regno communia et nobis familiaria secure commendare audemus et volumus) und mit seiner Hilfe etwas für Frieden und Eintracht bewirken zu können.

Überlieferung/Literatur

Kop.: Bayerische Staatsbibliothek München, Abschrift des 12. Jahrhunderts (B). Druck.: MGH DKo.III. 11. Reg.: Diestelkamp – Rotter 1 Nr. 216.

Kommentar

An Konrad von Salzburg, der schon nach der Königswahl ein Protestschreiben an Albero von Trier gerichtet hatte (siehe das in Reg. 83 zitierte Antwortschreiben), erging gleichzeitig ein weiteres, Konrads Wahl rechtfertigendes, Einladungsschreiben (Ep. Bambergenses 529f. Nr. 33; vgl. dazu Reg. 84), als dessen Absender der päpstliche Legat und Kardinalbischof Dietwin von S. Rufina, Erzbischof Albero von Trier und Bischof Otto von Bamberg sowie alle in Bamberg versammelte Fürsten genannt sind. – Nach Zeillinger, Erzbischof Konrad I. 58, ist dessen Haltung nicht als Parteinahme für Heinrich den Stolzen zu verstehen, sondern durch gekränkten Stolz bedingt. Ziegler, Konrad B Kap. I. 1, verweist zudem auf mögliche Spannungen zwischen dem Salzburger Erzbischof und Albero von Trier, die durch dessen 1137 erfolgte Ernennung zum päpstlichen Legaten für die deutschen Kirchenprovinzen hervorgerufen worden sein dürften und Erzbischof Konrads Opposition gegen die Wahl Konrads III. mitverursacht haben könnten.

Nachträge

Nachtrag einreichen
Einreichen
Empfohlene Zitierweise

RI IV,1,2 n. 102, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1138-05-23_1_0_4_1_2_102_102
(Abgerufen am 20.04.2024).