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RI IV Lothar III. und ältere Staufer (1125-1197) - RI IV,1,2

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Konrad hält zu Pfingsten einen Hoftag ab, auf dem eine große Anzahl von Fürsten, vor allem aus Sachsen, und die Kaiserinwitwe Richenza sein Königtum anerkennen und bestätigen. Anwesend sind auch Herzog Soběslav (I.) von Böhmen und dessen Söhne. An Herzog Heinrich (den Stolzen) von Bayern, der nicht erschienen ist, ergeht die Aufforderung, die in seiner Verwahrung befindlichen Reichsinsignien am 29. Juni in Regensburg zu übergeben.

Überlieferung/Literatur

Ann. S. Disibodi, MGH SS 17 25 (Rex curiam apud Babinberc in penthecosten habuit, ubi principes totius regni convenerant, Saxones quoque omnes); Ann. Pegavienses, MGH SS 16 257 ([Conradus] ad proximum Pentecosten ad curiam in Babenberg habitam a quamplurimis regni principibus confirmatur); Cronica S. Petri Erfordensis moderna, MGH SSrerGerm 42 173; Canonici Wissegradensis Cont. Cosmae, MGH SS 9 144; Canonici Wissegradensis Cont. Cosmae, FRB 2/1 228f. (omnes principes … statuerunt, quatenus … curiam et concilium Bamberk in civitate facerent, … ut electio sua pariter corroboretur ab omnibus, et insignia regalia coram cunctis principibus a Ratisponense duce reciperentur); Hist. Welforum c. 24 46; Otto von Freising, Chronik VII c. 23, MGH SSrerGerm 45 344 (Conradus rex in pentecosten curiam in praefata civitate, ut condictum erat, cum maximo regni fastigio, maximo conventu principum habuit, ubi omnes Saxones simul cum viduata imperatrice Richiza venientes, ultro se suae ditioni subdidere); Burchard von Ursberg, Chronik, MGH SSrerGerm 16 18; Gottfried von Viterbo, Pantheon part. 23 c. 48, MGH SS 22 260.

Kommentar

Mit dem Bamberger Hoftag (siehe auch Regg. 102–105) erreichte Konrad endgültig die Anerkennung seines Königtums fast im gesamten Reich. Unterschiedliche Deutungen haben seitens der Forschung die Aussagen erfahren, die über eine bloße Anerkennung von Konrads Königtum hinaus auch eine rechtliche Stärkung desselben suggerieren, indem sie davon sprechen, daß bei dieser Gelegenheit Konrads Wahl durch die Fürsten confirmatur bzw. corroboraretur: Rodenberg, Königswahlen 4f., und ihm folgend Schmidt, Königswahl 84, nehmen an, in Bamberg habe eine Art Nachwahl mit Stimmabgabe der Fürsten stattgefunden. Nach Scheibelreiter, Regierungsantritt 49, erkannten die Fürsten die Herrschaft Konrads wahrscheinlich in Form einer Lehenshuldigung an, an die sich möglicherweise ein Kurakt anschloß. Reuling, Kur 179, vertritt hingegen die Auffassung, daß zwar eine Akklamation durch die Anwesenden nicht auszuschließen sei, „im übrigen aber dürfte der überlieferte Huldigungsakt, wie schon bei früheren Erhebungen, die Funktion eines nachträglichen Wahlbeitritts erfüllt haben“. Zuletzt nahm Begert, Böhmen 42, an, daß Konrad „sehr wahrscheinlich … eine … förmliche Nachwahl abhalten ließ“, an der die Teilnahme Soběslavs „gleichwohl fraglich“ bleibt. Zur Anwesenheit der böhmischen Fürsten siehe Reg. 104. – Das überraschende Erscheinen der sächsischen Fürsten mit Richenza an der Spitze erklärt Niederkorn, Prozeß 78, damit, daß diese bei der Verhandlung über die zwischen Heinrich dem Stolzen und Albrecht strittige Würde eines Herzogs von Sachsen mitzureden gedachten, welche Konrad mit einem klugen Schachzug jenem Hoftag vorbehalten hatte, auf dem er sich die Bestätigung seines Königtums erhoffte. – Bernhardi, Konrad III. 42, und Haider, Wahlversprechungen 60, vermuten, daß Albrecht damals eine Entscheidung zu seinen Gunsten zugesagt erhielt. Niederkorn nimmt an, daß die Entscheidung über diese Frage auf einen für den 25. Juli (den Jakobstag) nach Quedlinburg einberufenen Hoftag vertagt wurde.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RI IV,1,2 n. 100, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1138-05-22_1_0_4_1_2_100_100
(Abgerufen am 29.03.2024).