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RI IV Lothar III. und ältere Staufer (1125-1197) - RI IV,1,2

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Konrad, der Eindringling in die königliche Herrschaft, wird durch den Papst Anaklet II. am Gründonnerstag in conspectu omnium terrae suae exkommuniziert.

Überlieferung/Literatur

JL 8388. – Reg.: B-Petke 225.

Kommentar

Die Aussage Anaklets, er habe Konrad in conspectu omnium terrae suae gebannt, läßt Bernhardi, Lothar 321 Anm. 91, in Erwägung ziehen, daß Konrad Gesandte an Anaklet geschickt hatte, um ihn für sich zu gewinnen. Wie sein Rivale Innocenz II. versuchte Anaklet, sich durch die Bannung Konrads die Sympathien König Lothars III. zu erwerben, riskierte dabei aber, die Unterstützung Mailands zu verlieren, für dessen Parteinahme zu seinen Gunsten aber andere Motive Vorrang hatten, davon abgesehen, daß es für die Mailänder offenbar kein Problem darstellte, Anhänger sowohl Konrads wie auch Anaklets zu sein, was Landulf, Hist. Mediolanensis 35, ausdrücklich berichtet. Siehe dazu auch Stroll, Jewish Pope 68f. – Ob es berechtigt ist, wie Petke Anaklets Entscheidung für Lothar als Beweis für die „Bedeutungslosigkeit von Konrads Königtum“ zu werten, muß dahingestellt bleiben. Eine andere Auffassung vertritt Niederkorn, Gegenkönig 596, demzufolge sich Konrad nicht nur länger als bisher meist angenommen in Oberitalien zu halten vermochte, sondern auch bis zuletzt über einen nicht so geringen Anhang verfügte.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RI IV,1,2 n. 45, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1130-03-27_1_0_4_1_2_45_45
(Abgerufen am 28.03.2024).