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RI IV Lothar III. und ältere Staufer (1125-1197) - RI IV,1,2

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Erzbischof Adalbert von Mainz ermahnt Bischof Otto von Bamberg, den über den Gegenkönig Konrad von Staufen (invasorem regni) mit Rat der Bischöfe und Fürsten verhängten Bann zu verkünden, den er bereits in früheren Schreiben mitgeteilt hat. Wie er gehört habe, wolle die Bamberger Kirche dies ignorieren, und wegen der Möglichkeit, daß die Briefe nicht eingelangt seien, schreibe er nochmals.

Überlieferung/Literatur

Codex Udalrici 414 Nr. 236. – Reg.: B-Petke 156.

Kommentar

Das Hinauszögern der Verkündung des Kirchenbanns durch Bischof Otto von Bamberg ist möglicherweise auf militärischen Druck des Staufers zurückzuführen, der nach dem Entsatz Nürnbergs ja besonders gegen Bamberger Besitz vorging, siehe Reg. 25; ebd. auch zur (abzulehnenden) These, Otto sei ein Verwandter und deshalb Anhänger der Staufer gewesen. – Da von der Bestätigung des Kirchenbanns durch Honorius II. (siehe Reg. 29) nicht die Rede ist, wird der Brief vermutlich vor Bekanntwerden derselben abgefaßt worden sein.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RI IV,1,2 n. 28, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1128-04-19_1_0_4_1_2_28_28
(Abgerufen am 19.04.2024).