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RI IV Lothar III. und ältere Staufer (1125-1197) - RI IV,1,2

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Konrad wird von seinem Bruder Herzog Friedrich (II. von Schwaben) und einer Anzahl fränkischer und schwäbischer Großer zum römisch-deutschen König (gegen König Lothar III.) erhoben.

Überlieferung/Literatur

Ann. Magdeburgenses, MGH SS 16 183; Canonici Wissegradensis cont. Cosmae, MGH SS 9 133; Canonici Wissegradensis cont. Cosmae, FRB 2/1 205; Helmold von Bosau, Cron. Slavorum I c. 41, MGH SSrerGerm 32 83; Honorii Augustodunensis Summa, MGH SS 10 131; Otto von Freising, Chronik VII c. 17, MGH SSrerGerm 45 334; Kaiserchronik v. 17039–17048, MGH Dt. Chron. 1 388. – Reg.: B-Petke 150. – Konrads Gegenkönigtum erwähnen außerdem: Ann. Patherbrunnenses 151 (Ann. Corbeiensis maiores 59); Ann. Pegavienses, MGH SS 16 255; Ann. Ratisponenses, MGH SS 17 585; Ann. S. Pauli Virdunensis, MGH SS 16 501; Ann. S. Petri Erfordenses moderna, MGH SSrerGerm 42 165; Annalista Saxo, MGH SS 37 589; Auctarium Zwetlense, MGH SS 9 540; Ann. Zwifaltenses, MGH SS 10 55; Balderich, Gesta Alberonis c. 1, MGH SS 8 243; Burchard von Ursberg, Chronik, MGH SSrerGerm 16 6 und 16; Chron. Elwacense, MGH SS 10 36; Chron. Magni Presbyteri Reichersbergensis, MGH SS 17 432; Chron. Montis Sereni, MGH SS 23 141; Chron. Reinhardsbrunnensis, MGH SS 30 531; Chron. regia Coloniensis Rec. I und II, MGH SSrerGerm 18 65; Gesta archiepisc. Salisburgensium, Vita Chunradi, MGH SS 11 66; Gesta episc. Halberstadensium, MGH SS 23 105; Gesta Treverorum, MGH SS 8 199; Gottfried von Viterbo, Pantheon part. 23 c. 46, MGH SS 22 259; Roberti canonici s. Mariani Autissiodorensis Chron., MGH SS 26 231; S. Petri Erphesfurtensis Auctarium et Continuatio Chronici Ekkehardi, MGH SSrerGerm 42 35; Sigeberti Gemblacensis chron. Cont. Praemonstratensis, MGH SS 6 449; Triumphus S. Lamberti de Castro Bullonio, MGH SS 20 500; Sächsische Weltchronik Rec. AB c. 269, MGH Dt. Chron. 2 208.

Kommentar

Den Tag von Konrads Wahl geben ausschließlich die Ann. Magdeburgenses an, den Ort nur die Kaiserchronik. In der Literatur wird Niwenburch unterschiedlich identifiziert: Bernhardi, Lothar 139, und auch Goez, Konrad III. 26, treten für Nürnberg ein, Wadle, Reichsgut 84 Anm. 34 und 86 Anm. 40, sowie ihm folgend Giese, Gegenkönigtum 203; Engels, Staufer 23, und Geldner, Kaiserin Mathilde 16, für Neuenburg bei Rothenburg, während Wunder, Wo wurde Konrad III. 279–282, nur mündlich geäußerte Überlegungen Hermann Schreibmüllers veröffentlicht, wonach Kon- rad in einer Burg auf dem Neuberg bei Gelblingen gewählt worden sein könnte. Am plausibelsten erscheint die bei B-Petke 150 vertretene Auffassung, wonach der Wahlort „mit jenem Nuinburc identisch sein (dürfte), das zu Anfang des 12. Jahrhunderts im Komburger Schenkungsbuch als oppidum genannt wird (Wirtembergisches UB 1 393) und nach Stälin, Wirtembergische Geschichte 2 701, in Rothenburg ob der Tauber aufgegangen sein soll“. – In welcher Form die Erhebung vollzogen wurde, ist nicht überliefert, mit Reuling, Kur 175, wird man vermutlich „mit improvisierten, den besonderen Gegebenheiten angepaßten Rechtsnormen zu rechnen“ haben. Nach Schmidt, Königswahl 61, dürfte es aber (nach dem Vorbild der Wahl Lothars III.) zu einem förmlichen Wahlakt mit Stimmabgabe gekommen sein. Nachrichten über eine Weihe und Krönung fehlen, nach Schmidt, Königswahl 61 Anm. 8, ist auch fraglich, ob Konrad unter der Geistlichkeit Anhänger besaß, die für die Vornahme der Weihe in Frage gekommen wären. Welche Personen die Wahl vornahmen, ist ebenfalls unbekannt; außer schwäbischen und fränkischen Wählern könnte auch Diepold III. von Cham-Vohburg dazugehört haben, der sich 1128 mit Lothar aussöhnte, vgl. B-Petke 158. – Umstritten ist die Frage, weshalb 1127 Konrad und nicht sein älterer und wesentlich mächtigerer Bruder Herzog Friedrich II. von Schwaben, der staufische Kandidat von 1125, zum Gegenkönig erhoben wurde. Neben rechtlichen Gründen, daß nämlich Konrad im Gegensatz zu seinem Bruder nicht durch einen Lehenseid an Lothar gebunden war (so Bernhardi, Lothar 140; Hampe, Hochmittelalter 184) wurde auch die Auffassung vertreten, daß Friedrich inzwischen durch den Verlust eines Auges die für das Königtum nötige körperliche Integrität verloren hatte (zuletzt Goez, Konrad III. 26 Anm. 59). Lubich, Beobachtungen 313, weist mit guten Gründen darauf hin, daß die Bevorzugung Konrads auf die aktuelle politische Situation zurückzuführen sein könnte, da Friedrich sich zunächst als militanter Parteigänger Heinrichs V. exponiert und sich dann mit seinem Verhalten bei der Wahl 1125 viele Sympathien verscherzt habe und „sein trotziges Bestehen auf die Einbehaltung des salischen Erbes“ durch die Fürsten verurteilt wurde, während Konrad „sich in dieser Zeit vergleichsweise bedeckt gehalten“ hatte und daher „der unbelastetere Kandidat, der auf einen breiteren Zuspruch hoffen konnte“, war. Schneidmüller, Welfen 168, führt an, daß sich zum „schärfsten Gegner des Süpplingenburgers … nicht der Gegenkandidat von 1125, Herzog Friedrich II. von Schwaben, sondern dessen jüngerer Bruder Konrad [entwickelte]. Er hatte sich längst einen eigenständigen, herzogsgleichen Herrschaftskomplex vom nördlichen Schwaben bis nach Franken aufgebaut. Die späteren Grablegen seiner Familie markieren diesen Ausgriff.“ – Unterschiedlich wird auch die Motivation für Konrads Königserhebung gesehen: Für Giese, Gegenkönigtum 217 und 219, steht „hinter Konrads Gegenkönigtum … sein persönliches, unbändiges Verlangen nach der höchsten Würde im Reich“, welches auf der „der Familie der Staufer innewohnende(n) Überzeugung, die nahe Verwandtschaft mit den Saliern verbürge ein nicht minderbares Nachfolgerecht“ fußte. Dagegen wurde von Schmidt, Königswahl 66f., eingewandt, daß von erbrechtlich begründeten Thronansprüchen des Staufers nur in räumlich und zum Teil auch zeitlich entlegenen Quellen berichtet wird und daß man ihm in diesem Fall angesichts der Tatsache, daß ebendiese Art von Ansprüchen 1125 allgemeine Ablehnung unter den Fürsten gefunden hatte, sehr viel politische Naivität unterstellen müßte. Nicht so sehr in den persönlichen Überzeugungen als in der Persönlichkeitsstruktur Konrads, in dessen „zu impulsiven und waghalsigen Entschlüssen neigenden(m) Temperament“, vermutet Engels, Staufer 24, den Ursprung der Königserhebung des Staufers. Das steht allerdings nicht im Einklang mit der Aussage der Gesta Treverorum, MGH SS 8 199, die in Konrads Königtum ein Werk seines Bruders sehen. Die These Geldners, Kaiserin Mathilde 15ff., daß der unverheiratete Konrad noch von Heinrich V. und seiner Gemahlin Mathilde als deren zweiter Ehemann und als Nachfolger im Reich gewünscht wurde, erscheint quellenmäßig nicht ausreichend abgestützt, vgl. Niederkorn, Gegenkönig 597 Anm. 56. Vermutlich zu Recht meint Engels (s.o.), der Konrads Erhebung deshalb auch ausdrücklich als unbedachte Aktion charakterisiert, daß es schon Ende 1127 fraglich erscheinen mußte, ob noch realistische Aussichten bestanden, daß sich ein staufischer Thronkandidat gegen Lothar mit kriegerischen Mitteln durchsetzen könne. Gestützt auf die ganz den staufischen Widerstand gegen Lothar III. in den Vordergrund stellende und Konrads Gegenkönigtum mehr nebenbei erwähnende Darstellung Ottos von Freising und des Annalista Saxo hat zuletzt Niederkorn, Gegenkönig 598f., die Auffassung vertreten, daß nicht Lothars Verdrängung vom Thron, sondern ein Kompromiß in der Frage des Saliererbes das eigentliche Ziel der Stauferbrüder darstellte und Konrads Erhebung die Voraussetzung für seinen Zug nach Italien (siehe Reg. 32) schaffen sollte, wo im Gegensatz zu den Gebieten nördlich der Alpen potentielle Verbündete gegen Lothar vorhanden waren, mit denen möglicherweise bereits Absprachen bestanden; zur ebd. ventilierten Möglichkeit, es hätte auch mit Roger II. von Sizilien, mit dem Konrad auf der Heimreise aus Palästina Kontakt aufgenommen haben könnte, ein nach dem Scheitern von dessen Verhandlungen mit Papst Honorius II. über die Nachfolge Herzog Wilhelms von Apulien abgeschlossenes Bündnis gegeben, vgl. den Kommentar zu Reg. 19.

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Empfohlene Zitierweise

RI IV,1,2 n. 26, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1127-12-18_1_0_4_1_2_26_26
(Abgerufen am 28.03.2024).