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RI IV Lothar III. und ältere Staufer (1125-1197) - RI IV,1,2

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Herzog Konrad wird neben seinem Bruder Herzog Friedrich (II. von Schwaben) als Zeuge (Duces: Friderich, Cunraht) in einer Urkunde Bischof Erlungs von Würzburg für das Würzburger Domstift angeführt.

Überlieferung/Literatur

Druck: MB 37 Nr. 76. Reg.: UB St. Stephan in Würzburg 1 Nr. 62.

Kommentar

Bei der Urkunde handelt es sich um eine Fälschung aus der Zeit um 1225, die aber auf einer echten Vorlage basieren dürfte, siehe Johanek, Frühzeit 305. Nach Lubich, Francia orientalis 154, ist „davon auszugehen, daß die Namen Konrads und Friedrichs mit ihren Titeln in eine ansonsten recht plausible Zeugenreihe eingefügt wurden“, wobei die Berufung auf die Staufer der Fälschung zusätzliches Gewicht verleihen sollte. Die von Werle, Titelherzogtum 288f., und Crone, Untersuchungen 150, unter Berufung auf diese Urkunde vertretene Auffassung, Konrad habe schon vor Verleihung der ostfränkischen Herzogswürde (siehe Reg. 8) den (auf seiner Abstammung aus herzoglichem Haus beruhenden) Herzogstitel geführt, erscheint daher nicht ausreichend begründet. Schwarzmaier, Pater imperatoris 253, nennt wegen der (nicht als Fälschung bezeichneten) Urkunde einen „fränkischen Zuständigkeitsbereich“ des jungen Konrad.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RI IV,1,2 n. †6, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1115-00-00_1_0_4_1_2_6_F6
(Abgerufen am 19.04.2024).