RI IV Lothar III. und ältere Staufer (1125-1197) - RI IV,1,1

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Lothar urkundet für die Gräfin Eilika von Werben.

Überlieferung/Literatur

Deperditum; zu erschließen aus DKo.III. 28 von 1139. Reg.: Stumpf -.

Kommentar

Wie HAUSMANN, DKo.III. 28, Vorbemerkung, ausführt, diente dem Empfängerschreiber des DKo.III. 28, mit dem Konrad einen Gütertausch zwischen Erzbischof Adalbero von Bremen und der Gräfin Eilika bestätigte, ein Lothardiplom als Vorlage; denn das in DKo.III. 28 (Staatsarchiv Weimar, Urkunden 1139 Juni 3) überlieferte Monogramm ist nicht das Monogramm Konrads, sondern dasjenige Lothars in der von Thietmar und sodann von Bertolf bis zu Lothars Kaiserkrönung gezeichneten Gestalt. Weil zudem die in DKo.III. 28 genannte Strafsumme von 100 Pfund reinsten Goldes (auri purissimi) an die in der Poenformel von Reg. 298 festgelegte Summe erinnert - die von HAUSMANN, a.a.O., behaupteten Diktatanklänge der Arenga von DKo.III. 28 an Arengen aus der Feder Bertolfs lassen sich dagegen nicht nachweisen - , erfolgt die Einreihung des Deperditums vermutungsweise an dieser Stelle. - Der Rechtsinhalt des Diploms läßt sich nicht sicher erschließen. Jedoch ist die Möglichkeit gegeben, daß das Diplom jenen Gütertausch zwischen Lothar und Eilika zum Inhalt hatte, von dem der Gosecker Chronist - allerdings zu 1133 nach der Kaiserkrönung - berichtet, vgl. Reg. 365.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RI IV,1,1 n. D304, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1132-00-00_1_0_4_1_1_304_D304
(Abgerufen am 24.04.2024).