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RI IV Lothar III. und ältere Staufer (1125-1197) - RI IV,1,1

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Lothar gibt eine seinem früheren Mandat (Reg. 100) widersprechende Weisung im Streit des Abtes von Rheinau, der nicht zur Anhörung geladen wurde, mit dessen Vogt (Rudolf) von Lenzburg und hält jenem vor, seine Sache unzutreffend dargestellt zu haben.

Überlieferung/Literatur

Erwähnt im Schreiben des päpstlichen Legaten Gregor (richtig: Gerhard) an Lothar von 1126, s. unten Reg. 127. Reg.: Stumpf-.

Kommentar

Widerruf von Lothars Mandat Reg. 100. Wenn Lothar jetzt anders entschied, wohl weil er den Lenzburger nicht brüskieren wollte (vgl. H. MAURER, Das Land zwischen Schwarzwald und Randen im frühen und hohen Mittelalter, 1965 S. 101), dann gehört der Vorgang am ehesten zum Straßburger Hoftag (Reg. 106), auf dem der König Verbündete im Südwesten des Reiches gegen Friedrich von Schwaben suchte, vgl. HERBERT WEIS, Die Grafen von Lenzburg in ihren Beziehungen zum Reich und zur adligen Umwelt. Diss. phil. Freiburg/Br. 1959 (Masch.) S. 104f. Terminus ante ist das Datum des Schreibens des Legaten.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RI IV,1,1 n. 107, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1125-01-25_2_0_4_1_1_107_107
(Abgerufen am 25.04.2024).