Regestendatenbank - 201.916 Regesten im Volltext

RI III Salisches Haus (1024-1125) - RI III,5,2

Sie sehen den Datensatz 46 von insgesamt 1068.

Papst Clemens (II.) wird von den Römern nach dem Scheitern eines Mordkomplottes aus seinem Amt vertrieben und anschließend vom Kaiser nach Rom zurückgeführt und restituiert.

Überlieferung/Literatur

Erw.: Hugo von Flavigny, Chr. 1039 (MG SS VIII 402); Hugo von Fleury, De regia potestate (Sackur, MG Ldl II 488); Hugo von Fleury, Hist. Francorum (MG SS IX 389). Reg.: – . Lit.: – .

Kommentar

Hugo von Flavigny berichtet zum Jahr 1039 die natali apostolorum quidam Romanorum in Clementem papam insurgentes et interimere eum volentes, cum non potuissent, a sede eum depulerant. Der Autor hat die Geschichte jedoch offenbar von Rodulf Glaber übernommen, der dasselbe 1033 über Benedikt IX. berichtet hatte (n. †175). Die beiden Hinweise Hugos von Fleury sind weniger präzise und erklären nur, dass Papst Clemens von den Römern vertrieben worden sei. Obwohl Clemens II. sich nur kurze Zeit seines Pontifikates in Rom aufgehalten hat (und möglicherweise auch halten konnte), sind diese Aussagen dennoch nicht auf ihn zu beziehen, sondern beruhen offenbar auf Verwechslungen mit dem Pontifikat Benedikts IX. Über die Datierung der angeblichen Vertreibung macht nur Hugo von Flavigny Angaben, nämlich das Apostelfest des Jahres 1039. Da dem Papstnamen aber größere Zuverlässigkeit beizumessen ist als der Jahreszahl und Clemens II. nur von Weihnachten 1046 bis Oktober 1047 im Amt war, bleibt als einzig möglicher gedachter Zeitpunkt der Vertreibung der 29. Juni 1047. Hugo von Flavigny berichtet von der Restitution Clemens' II. durch Kaiser Konrad im Jahr 1039, während Hugo von Fleury den Eingriff Heinrich II. zuweist, dem er allerdings sofort danach Heinrich III. folgen lässt. Die ganze Erzählung beruht bei beiden Autoren auf einer Verwechslung des Papstes Clemens II. mit seinem Vorgänger Benedikt IX. (vgl. dort nn. †175, †176, 263, 264).

Nachträge

Nachtrag einreichen
Einreichen
Empfohlene Zitierweise

RI III,5,2 n. 373, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1047-06-29_1_0_3_5_2_46_373
(Abgerufen am 19.04.2024).