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RI III Salisches Haus (1024-1125) - RI III,5,1

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Papst (Benedikt IX.) soll über die Restitution zweier von dem vertriebenen König Peter (von Ungarn) abgesetzter ungarischer Bischöfe entscheiden.

Überlieferung/Literatur

Erw.: Ann. Altahenses 1041 (Oefele, MG SS rer. Germ. 4/1891, 26).  Reg.: – . Lit.: Steindorff, Heinrich I 119ff.; Borino, Elezione 163f.; Herrmann, Tuskulanerpapsttum 43f.; Tramontin, Problemi agiografici 165f., 176; vgl. Hóman, Geschichte des ungarischen Mittelalters I 249f.; Adriányi, Katholische Kirche in Ungarn 25.

Kommentar

Nach dem Sturz König Peters von Ungarn (1038-1041 und 1044-1046) im Jahr 1041 trafen sich die Großen des Landes zu einer Versammlung um den neuen König Samuel Aba (Obo) (gekrönt vermutlich zwischen Ende April und Ende Juli), welche alle ungerechten Gesetze und Handlungen von dessen Vorgänger annullierte. Bezüglich der zwei von Peter gewaltsam abgesetzten Bischöfe wurde, quia alii ordinati erant, beschlossen: hoc Romani praesulis iudicio reservandum. Den Namen des damit betrauten Papstes nennt die Quelle nicht, doch kann aufgrund des Zeitraumes, in welchem die Ratsversammlung stattgefunden haben muss, nur Benedikt IX. gemeint sein. Vermutlich erfolgte auf den Beschluss hin eine ungarische Gesandtschaft an den Papst, aber über den weiteren Verlauf der Ereignisse gibt es keine Nachricht. Erfolgreich dürfte Samuel Aba die Restitution jedenfalls nicht betrieben haben, da er bereits kurz nach seiner Machtübernahme der Exkommunikation verfiel (vgl. n. 239).

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RI III,5,1 n. 238, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1041-04-00_1_0_3_5_1_238_238
(Abgerufen am 28.03.2024).