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RI III Salisches Haus (1024-1125) - RI III,5,1

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Papst Benedikt IX. redet am zweiten Sitzungstag (vgl. n. 219) der Synode über die Vergehen der Böhmen gegen die Polen (vgl. n. 215, n. 216, n. 217), verwirft insbesondere deren Gefangennahme und den Verkauf von Christen sowie die Translation von Reliquien ohne päpstliche Erlaubnis und verpflichtet den böhmischen Herzog Bretislaw und Bischof Severus von Prag als Sühne dafür zum Bau eines Klosters.

Überlieferung/Literatur

Erw.: Cosmas, Chr. Bohemorum II 7 (Bretholz, MG SS NS II 92); Přibico Pulkawa, Chr. Boemorum 1039 (Groll, FRB V 42); Johannes Długosz, Ann. seu Chr. Poloniae III zu 1039 (Turkowska II 17ff.).  Reg.: Mas Latrie, Trésor de chronologie 1280; JL I p. 521.  Lit.: Steindorff, Heinrich I 67ff.; Hauck, Kirchengeschichte III 582; Borino, Elezione 162f.; Boye, Synoden 163; Boye, Quellenkatalog 81; Kuttner, Réserve papale 188f.; Kętrzyński, Polska 447ff.; Giovanelli, Bartolomeo Juniore 178; Palazzini, Dizionario dei Concili IV 249; Třeštík, Wenzelslegenden 78ff.; Herrmann, Tuskulanerpapsttum 43; Hoensch, Geschichte Böhmens 53.

Kommentar

Nach der Darstellung des polnischen Chronisten Johannes Długosz hatte der Papst bereits in der Sitzung vom Vortag eine Sentenz gefällt (vgl. n. 219); dabei stellt sich jedoch die Frage, weshalb die Angelegenheit damit nicht beendet war, sondern am nächsten Sitzungstag erneut verhandelt wurde. Schlüssiger stellt Cosmas die Vorgänge dar, der berichtet, die Entscheidung sei auf die folgende Session vertagt worden. In der Nacht zuvor haben, wie Cosmas von Prag ausführt, die böhmischen Gesandten die Kardinäle bestochen (corruperunt pecunia cardinalium astuciam); auch für Johannes Długosz ist das der Anlass, dass der Fall in der zweiten Session erneut aufgerollt wurde. Die bestochenen Kardinäle haben nach Aussage des polnischen Chronisten den Papst überredet, die Böhmen weniger hart zu bestrafen. Über die Verwicklung des Papstes in den Bestechungsvorgang macht Cosmas keine Ausführungen, allerdings deutet seine Ironie dem Papst gegenüber darauf hin, dass er annimmt, auch dieser selbst sei bestochen worden (d. apostolicus os aperuit sacrum, ponderosis verbis et auctoritate plenum). Přibico Pulkawa weiß weder etwas vom Konzil selbst noch von diesen Bestechungen, nennt aber dieselbe leichte Strafe für die böhmischen Kirchenfrevler wie die beiden anderen Quellen. Nach der Ansicht des Johannes Długosz entgingen die Böhmen der gerechten Strafe wegen des Ausbruchs des römischen Schismas. Kuttner bezweifelt im Blick auf die laut Cosmas geäußerten Ausführungen des Papstes, der angeblich Reliquientranslationen ohne päpstliche Erlaubnis verbietet, die gesamte in den n. 215, n. 216, n. 217, n. 218, n. 219 und n. 220 zum Ausdruck gebrachte Darstellung.

 

Verbesserungen und Zusätze (2011):

Zu nn. 215, 216, 217, 219, 220 teilte Przemyslaw Nowak 2006 brieflich mit, sie seien nach neuestem polnischem Forschungsstand auf 1038 bzw. 1038/39 zu datieren. Könighaus behielt allerdings in GP V/3 2011 die Datierungen weitgehend bei.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RI III,5,1 n. 220, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1039-00-00_9_0_3_5_1_220_220
(Abgerufen am 29.03.2024).