Regestendatenbank - 201.916 Regesten im Volltext

RI III Salisches Haus (1024-1125) - RI III,5,1

Sie sehen den Datensatz 62 von insgesamt 328.

Papst (Johannes XIX.) übergibt in Anwesenheit der beiden Stifter Amblard de Nonette (Amblardus de oppido Noneda) und Amblard de Brezons (Amblardus de Brezons) das von ihnen gegründete Kloster St-Flour (D. Clermont) (n. 61) an Abt Odilo von Cluny.

Überlieferung/Literatur

Erw.: Epitome (Boudet, Cartulaire de Saint-Flour 9-11) 10; Inventoria capituli s. Flori (Boudet, Cartulaire de Saint-Flour 11-33) 14.  Reg.: – .  Lit.: Cowdrey, Cluniacs 83ff.; Lauranson, Du Val d'Allier à la Planèze 24ff.

Kommentar

Beide Quellen berichten im Anschluss an n. 61, die beiden Klosterstifter hätten in der Fastenzeit von Rom aus eine Pilgerreise zum hl. Michael durchgeführt und seien anschließend nach Rom zurückgekommen; das Ziel der Pilgerfahrt dürfte aber eher das Michaelsheiligtum am Monte Gargano als das vom Herausgeber vorgeschlagene Chiusa sein. Nach ihrer Rückkehr sei nun Abt Odilo (nach Rom) gekommen und habe vom Papst das neue Kloster mit allem Zubehör erhalten; geschehen sei diese Übergabe in Anwesenheit der Stifter Romae apud s. Jerusalem, mense Martio. Abweichend von der obigen Interpretation dieser Angabe versteht Lauranson 25 apud s. Jerusalem sicher zu Unrecht nicht räumlich, sondern zeitlich, und fasst die Worte als Hinweis auf die Datierung um den Sonntag Laetare Jerusalem auf, der in jenem Jahr in den Monat März gefallen ist. Weder in n. 61 noch hier ist der Papst namentlich genannt; Cowdrey nimmt Johannes XIX. an, weil mehrfach Abt Odilo erwähnt ist und weil König Robert (II.) von Frankreich, der noch 1031 regierte, in den Gründungsakt verwickelt war. Bischof Stephan IV. von Clermont verstarb 1025, so dass eine von ihm angeordnete Romreise wohl in die Jahre 1024-1026 datiert werden könnte (zu diesem vgl. auch n. 33, n. 34, n. 35). Abt Odilo ist 1014, 1025 und 1027 in Rom nachgewiesen. Daher erfolgt die Datierung ins Jahr 1025. Denkbar ist aber auch einer der Vorgänger Johannes' XIX., etwa der von Lauranson in Betracht gezogene Benedikt VIII. Zu einer weiteren Befassung Johannes' XIX. mit St-Flour vgl. n. †63.

Nachträge

Nachtrag einreichen
Einreichen
Empfohlene Zitierweise

RI III,5,1 n. 62, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1025-03-00_1_0_3_5_1_62_62
(Abgerufen am 19.04.2024).