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RI III Salisches Haus (1024-1125) - RI III,5,1

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Papst Johannes (XIX.) erhält von Bischof Isembert von Poitiers (Isemberto presule Pictauorum) einen Brief mit der Bitte um Privilegierung des Klosters St-Junien in Lusignan und dem Vorschlag, diese unter der Bedingung vorzunehmen, dass zwei Psalmen stündlich für den Papst und die Wohltäter des Klosters zu singen seien.

Überlieferung/Literatur

Erw.: n. 15.  Reg.: – .  Lit.: vgl. n. 15.

Kommentar

Johannes XIX. erklärt insbesondere die Gebetsverpflichtung der Mönche von St-Junien (vgl. n. 15) als Resultat der Intervention Bischof Isemberts: rogati per litteras suas et consulti. Bischof Isembert kann nicht als eigentlicher Intervenient für die Urkunde verstanden werden, da n. 15 auf Bitte des Klostergründers Hugo ausgestellt ist und das päpstliche Privileg die bischöflichen Rechte an dem Kloster beschneidet. Möglicherweise ist der Briefkontakt zwischen Bischof und Papst erst das Resultat der Bitte um Privilegierung durch den Klostergründer und Folge einer päpstlichen Anfrage.

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Empfohlene Zitierweise

RI III,5,1 n. 14, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1024-00-00_13_0_3_5_1_14_14
(Abgerufen am 28.03.2024).